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Allgemeine Auftragsbedingungen

für Beratungs- und Auditvorbereitungsleistungen der Marke „Der KI-Auditor", FERNAU Präzisionstechnik GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer"). Stand: Mai 2026.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Beratungs-, Implementierungs- und Auditvorbereitungsleistungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden. (2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen. (3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand, Zertifizierung & Abgrenzung

(1) Gegenstand sind insbesondere Gap-Analysen, der Aufbau und die Begleitung von Managementsystemen (u. a. nach ISO/IEC 42001 und ISO/IEC 27001), interne Audits sowie die Einordnung und Vorbereitung im Hinblick auf den EU AI Act. (2) Es handelt sich um Beratungs- und Dienstleistungen im Sinne eines Dienstvertrags (§ 611 BGB). Ein bestimmter Erfolg – insbesondere die Erteilung einer Zertifizierung oder ein bestimmtes Auditergebnis – wird nicht geschuldet.(3) Die Zertifizierung selbst wird ausschließlich durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle ausgesprochen. Der Auftragnehmer ist keine Zertifizierungsstelle und nimmt keine Zertifizierungen vor. (4) Die Leistungen sind fachliche, organisatorische und auditbezogene Beratung. Sie stellen keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und keine Abschluss-/Wirtschaftsprüfung im handels- oder berufsrechtlichen Sinn dar. Rechts- und Steuerberatung im Einzelfall erfolgt ausschließlich durch hierzu zugelassene Berufsträger.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Aufnahme der Leistung zustande. Das kostenlose Erstgespräch begründet kein Mandats- oder Beratungsverhältnis.

§ 4 Vertragsbestandteile und Rangfolge

Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsdokumenten gilt folgende Rangfolge: (1) die individuelle Auftragsbestätigung bzw. das Angebot mit Leistungsbeschreibung, (2) eine etwaige Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) sowie ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV), (3) diese Allgemeinen Auftragsbedingungen, (4) sonstige Anlagen. Individuell vereinbarte Regelungen gehen diesen AGB stets vor (§ 305b BGB).

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt rechtzeitig, vollständig und richtig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner bereit. Qualität und Aussagekraft der Ergebnisse hängen maßgeblich von der Mitwirkung ab. Verzögerungen aus unterlassener Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

§ 6 Änderungen des Leistungsumfangs (Change Requests)

Wünscht der Kunde eine Änderung oder Erweiterung des vereinbarten Leistungsumfangs, bedarf dies einer Vereinbarung in Textform. Führt die Änderung zu Mehraufwand, wird dieser nach der vereinbarten Vergütung – andernfalls nach üblichem Aufwand – zusätzlich berechnet; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend angemessen. Bis zur Einigung über eine Änderung bleibt der ursprüngliche Leistungsumfang maßgeblich.

§ 7 Vergütung und Zahlung

(1) Es gilt die vereinbarte Vergütung (nach Aufwand oder Festpreis), jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und Auslagen. (2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. (3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB).

§ 8 Termine und Fristen

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Planwerte.

§ 9 Vertraulichkeit & Netzwerkpartner

Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse zeitlich unbegrenzt vertraulich und nutzen sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung. Eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) geht diesen Regelungen vor. Der Auftragnehmer unterliegt als Auditor besonderer Sorgfalt im Umgang mit sensiblen Unternehmensinformationen. Der Auftragnehmer kann zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte Netzwerkpartner bzw. Unterauftragnehmer hinzuziehen; diese werden vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gilt zusätzlich § 10.

§ 10 Datenschutz & Einsatz von Werkzeugen/KI

(1) Es gilt die Datenschutzerklärung. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. (2) Setzt der Auftragnehmer zur Leistungserbringung Software- oder KI-gestützte Werkzeuge ein (z. B. zur Transkription oder Dokumentanalyse), geschieht dies datenschutzkonform und transparent. Kundendaten und vertrauliche Inhalte werden nicht zum Training fremder KI-Modelleverwendet; eingesetzte Dienstleister werden als Unterauftragnehmer vertraglich eingebunden.

§ 11 Nutzungsrechte & Referenznennung

(1) Der Kunde erhält an den für ihn erstellten Dokumenten (z. B. Berichte, Maßnahmenpläne) ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für seine internen Zwecke. Methoden, Vorlagen, Checklisten und sonstiges Know-how des Auftragnehmers verbleiben bei diesem. (2) Eine Nennung des Kunden als Referenz oder die Verwendung seines Logos erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung in Textform. Eine anonymisierte, nicht zuordenbare Darstellung des Projekttyps (z. B. „Maschinenbauer, ca. 150 Mitarbeitende") ist auch ohne gesonderte Zustimmung zulässig.

§ 12 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Die Haftung nach Abs. 2 ist je Schadensfall der Höhe nach auf die Netto-Auftragssumme des betroffenen Projekts begrenzt; die Parteien können projektbezogen – insbesondere bei erhöhtem Risiko – eine abweichende, höhere Haftungsgrenze in Textform vereinbaren. (4) Die Begrenzung nach Abs. 3 gilt nicht für die schuldhafte Verletzung von Vertraulichkeits- und Geheimhaltungspflichten sowie von Datenschutzpflichten; insoweit haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Regelungen. (5) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. (6) Der Auftragnehmer haftet nicht für das Ergebnis externer Zertifizierungsaudits, behördlicher Entscheidungen oder für Folgen einer unvollständigen oder unrichtigen Mitwirkung des Kunden.

§ 13 Verjährung

Ansprüche des Kunden gegen den Auftragnehmer verjähren – soweit gesetzlich zulässig und außerhalb der Fälle des § 12 Abs. 1 – innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

§ 14 Vertragslaufzeit und Kündigung

Dienstverträge können nach den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Darmstadt. (3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. (4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. (5) Der Auftragnehmer ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.