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ISO 42001 6 Min. Lesezeit· von Lars Zimmermann

Der KI-Beauftragte: Braucht Ihr Unternehmen eine eigene Rolle für KI-Governance?

Anders als beim Datenschutzbeauftragten schreibt kein Gesetz einen „KI-Beauftragten“ vor. Warum die Rolle trotzdem fast immer sinnvoll ist – und was EU AI Act und ISO 42001 zu Verantwortlichkeiten wirklich verlangen.

„Brauchen wir einen KI-Beauftragten – so wie den Datenschutzbeauftragten?“ Die ehrliche Antwort: gesetzlich vorgeschrieben ist er nicht. Sinnvoll ist er fast immer.

Kein gesetzlicher Zwang – anders als beim DSB

Die DSGVO schreibt unter bestimmten Voraussetzungen einen Datenschutzbeauftragten vor. Einen vergleichbaren, gesetzlich verpflichtenden „KI-Beauftragten“ kennt der EU AI Act nicht. Wer also auf eine Bestellungspflicht wartet, wartet vergebens – und verschenkt Zeit.

Was Gesetz und Norm aber sehr wohl verlangen

  • EU AI Act: Betreiber von Hochrisiko-KI müssen die menschliche Aufsicht kompetenten Personen übertragen und Verantwortlichkeiten regeln (u. a. Art. 26). Auch die AI-Literacy-Pflicht (Art. 4) braucht jemanden, der sie organisiert.
  • ISO/IEC 42001: Die Norm verlangt klar definierte Rollen und Verantwortlichkeiten für KI sowie die Rechenschaft der obersten Leitung. Verantwortung muss zugeordnet und dokumentiert sein.

Mit anderen Worten: Eine Pflicht zur Person gibt es nicht – aber eine Pflicht zur klaren Verantwortung. Und die braucht einen „Kümmerer“.

Was die Rolle praktisch tut

  • Überblick über alle eingesetzten KI-Systeme halten (Verzeichnis).
  • Risiko- und Folgenabschätzungen anstoßen und nachhalten.
  • Leitlinie und Grundregeln pflegen, Schulungen (AI Literacy) organisieren.
  • Ansprechpartner sein – intern wie für Auftraggeber, Auditoren und Aufsicht.
  • Brücke bauen zwischen Geschäftsführung, IT, Datenschutz und Fachbereichen.

Eine Person oder ein Gremium?

Im Mittelstand reicht meist eine benannte Person als Teilzeit-Rolle – idealerweise mit kurzem Draht zur Geschäftsführung und Nähe zu Datenschutz und Informationssicherheit. In größeren oder stark regulierten Häusern bewährt sich ein kleines KI-Gremium. Entscheidend ist nicht der Titel, sondern dass Verantwortung eindeutig zugeordnet und nachvollziehbar dokumentiert ist.

Wichtig bleibt: Die oberste Leitung trägt die Verantwortung. Der KI-Beauftragte koordiniert und entlastet operativ – er nimmt der Führung aber nicht die Rechenschaftspflicht ab.

Nicht der Titel macht KI-Governance, sondern die klare, dokumentierte Zuordnung von Verantwortung. Ein KI-Beauftragter ist der einfachste Weg dorthin.

Häufige Fragen

Ist ein KI-Beauftragter gesetzlich vorgeschrieben?+

Nein. Der EU AI Act kennt – anders als die DSGVO beim Datenschutzbeauftragten – keine Pflicht, einen KI-Beauftragten zu bestellen. Verantwortlichkeiten und menschliche Aufsicht müssen aber geregelt sein.

Kann der Datenschutzbeauftragte das mitmachen?+

Teilweise ja, wegen der Nähe zu Datenschutz und Risiko. Achten Sie aber auf ausreichende Kapazität und mögliche Interessenkonflikte – KI-Governance ist deutlich breiter als reiner Datenschutz.

Was sagt ISO 42001 zur Rolle?+

ISO/IEC 42001 verlangt klar definierte Rollen und Verantwortlichkeiten für KI sowie die Rechenschaft der obersten Leitung. Eine benannte verantwortliche Person oder ein Gremium setzt genau das um.

Autor & fachliche Prüfung: Lars Zimmermann · ISO/IEC 42001 Senior Lead Auditor (PECB)

Stand: 27. Mai 2026. Inhalt nach bestem Wissen recherchiert und fachlich geprüft; ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen & weiterführend

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