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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Marke „Der KI-Auditor", FERNAU Präzisionstechnik GmbH (nachfolgend „Anbieter" bzw. „Auftragnehmer"). Stand: Juni 2026. Diese Bedingungen bestehen aus zwei Teilen: Teil A für Beratungs- und Auditleistungen (ausschließlich Unternehmer) sowie Teil B für Schulungen und Weiterbildung (Unternehmer und Verbraucher). Verbraucher beachten zusätzlich die Widerrufsbelehrung.

Teil A, Beratungs- und Auditvorbereitungsleistungen

Gilt ausschließlich für Unternehmer (§ 14 BGB).

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Beratungs-, Implementierungs- und Auditvorbereitungsleistungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden. (2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen. (3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand, Zertifizierung & Abgrenzung

(1) Gegenstand sind insbesondere Gap-Analysen, der Aufbau und die Begleitung von Managementsystemen (u. a. nach ISO/IEC 42001 und ISO/IEC 27001), interne Audits sowie die Einordnung und Vorbereitung im Hinblick auf den EU AI Act. (2) Es handelt sich um Beratungs- und Dienstleistungen im Sinne eines Dienstvertrags (§ 611 BGB). Ein bestimmter Erfolg, insbesondere die Erteilung einer Zertifizierung oder ein bestimmtes Auditergebnis, wird nicht geschuldet.(3) Die Zertifizierung selbst wird ausschließlich durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle ausgesprochen. Der Auftragnehmer ist keine Zertifizierungsstelle und nimmt keine Zertifizierungen vor. (4) Die Leistungen sind fachliche, organisatorische und auditbezogene Beratung. Sie stellen keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und keine Abschluss-/Wirtschaftsprüfung im handels- oder berufsrechtlichen Sinn dar. Rechts- und Steuerberatung im Einzelfall erfolgt ausschließlich durch hierzu zugelassene Berufsträger.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Aufnahme der Leistung zustande. Das kostenlose Erstgespräch begründet kein Mandats- oder Beratungsverhältnis.

§ 4 Vertragsbestandteile und Rangfolge

Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsdokumenten gilt folgende Rangfolge: (1) die individuelle Auftragsbestätigung bzw. das Angebot mit Leistungsbeschreibung, (2) eine etwaige Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) sowie ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV), (3) diese Allgemeinen Auftragsbedingungen, (4) sonstige Anlagen. Individuell vereinbarte Regelungen gehen diesen AGB stets vor (§ 305b BGB).

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt rechtzeitig, vollständig und richtig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner bereit. Qualität und Aussagekraft der Ergebnisse hängen maßgeblich von der Mitwirkung ab. Verzögerungen aus unterlassener Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

§ 6 Änderungen des Leistungsumfangs (Change Requests)

Wünscht der Kunde eine Änderung oder Erweiterung des vereinbarten Leistungsumfangs, bedarf dies einer Vereinbarung in Textform. Führt die Änderung zu Mehraufwand, wird dieser nach der vereinbarten Vergütung, andernfalls nach üblichem Aufwand, zusätzlich berechnet; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend angemessen. Bis zur Einigung über eine Änderung bleibt der ursprüngliche Leistungsumfang maßgeblich.

§ 7 Vergütung und Zahlung

(1) Es gilt die vereinbarte Vergütung (nach Aufwand oder Festpreis), jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und Auslagen. (2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. (3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB).

§ 8 Termine und Fristen

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Planwerte.

§ 9 Vertraulichkeit & Netzwerkpartner

Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse zeitlich unbegrenzt vertraulich und nutzen sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung. Eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) geht diesen Regelungen vor. Der Auftragnehmer unterliegt als Auditor besonderer Sorgfalt im Umgang mit sensiblen Unternehmensinformationen. Der Auftragnehmer kann zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte Netzwerkpartner bzw. Unterauftragnehmer hinzuziehen; diese werden vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gilt zusätzlich § 10.

§ 10 Datenschutz & Einsatz von Werkzeugen/KI

(1) Es gilt die Datenschutzerklärung. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. (2) Setzt der Auftragnehmer zur Leistungserbringung Software- oder KI-gestützte Werkzeuge ein (z. B. zur Transkription oder Dokumentanalyse), geschieht dies datenschutzkonform und transparent. Kundendaten und vertrauliche Inhalte werden nicht zum Training fremder KI-Modelleverwendet; eingesetzte Dienstleister werden als Unterauftragnehmer vertraglich eingebunden.

§ 11 Nutzungsrechte & Referenznennung

(1) Der Kunde erhält an den für ihn erstellten Dokumenten (z. B. Berichte, Maßnahmenpläne) ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für seine internen Zwecke. Methoden, Vorlagen, Checklisten und sonstiges Know-how des Auftragnehmers verbleiben bei diesem. (2) Eine Nennung des Kunden als Referenz oder die Verwendung seines Logos erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung in Textform. Eine anonymisierte, nicht zuordenbare Darstellung des Projekttyps (z. B. „Maschinenbauer, ca. 150 Mitarbeitende") ist auch ohne gesonderte Zustimmung zulässig.

§ 12 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Die Haftung nach Abs. 2 ist je Schadensfall der Höhe nach auf die Netto-Auftragssumme des betroffenen Projekts begrenzt; die Parteien können projektbezogen, insbesondere bei erhöhtem Risiko, eine abweichende, höhere Haftungsgrenze in Textform vereinbaren. (4) Die Begrenzung nach Abs. 3 gilt nicht für die schuldhafte Verletzung von Vertraulichkeits- und Geheimhaltungspflichten sowie von Datenschutzpflichten; insoweit haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Regelungen. (5) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. (6) Der Auftragnehmer haftet nicht für das Ergebnis externer Zertifizierungsaudits, behördlicher Entscheidungen oder für Folgen einer unvollständigen oder unrichtigen Mitwirkung des Kunden.

§ 13 Verjährung

Ansprüche des Kunden gegen den Auftragnehmer verjähren, soweit gesetzlich zulässig und außerhalb der Fälle des § 12 Abs. 1, innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

§ 14 Vertragslaufzeit und Kündigung

Dienstverträge können nach den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Darmstadt. (3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. (4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. (5) Der Auftragnehmer ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Teil B, Geschäftsbedingungen für Schulungen und Weiterbildung

Gilt für Unternehmer (§ 14 BGB) und Verbraucher (§ 13 BGB).

Dieser Teil B regelt den Abschluss und die Durchführung von Verträgen über Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen unter der Marke „Der KI-Auditor“. Er gilt gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und Verbrauchern (§ 13 BGB) gleichermaßen, soweit nicht ausdrücklich zwischen beiden Gruppen unterschieden wird. Für Beratungs- und Auditleistungen gilt ausschließlich Teil A.

§ 1 Geltungsbereich und Verhältnis zu Teil A

(1) Diese Bedingungen (Teil B) gelten für alle Verträge über Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen, die der Anbieter anbietet. Verträge über Unternehmensberatung, interne Audits oder sonstige Auditleistungen unterliegen ausschließlich Teil A.

(2) Widersprechende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(3) Auf Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) finden die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften vorrangig Anwendung. Soweit diese Bedingungen davon abweichen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 2 Vertragsgegenstand und PECB-Abgrenzung

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung offizieller PECB-Schulungsmaßnahmen zu den Normen ISO/IEC 42001 (KI-Managementsystem) und ISO/IEC 27001 (Informationssicherheits-Managementsystem) in den Stufen Foundation und Lead Auditor. Der Anbieter ist von PECB autorisierter Schulungspartner (Reseller), zertifizierter PECB-Trainer und offizieller PECB-Partner.

(2) Der Anbieter erbringt ausschließlich Schulungs- und Trainingsleistungen. Prüfungen, Zertifizierungsentscheidungen und die Ausstellung von Personenzertifikaten obliegen ausschließlich dem unabhängigen Zertifizierungsunternehmen PECB (Professional Evaluation and Certification Board). Der Anbieter ist keine Zertifizierungsstelle und tritt nicht als solche auf. Die Prüfungs- und Zertifizierungsgebühr von PECB ist als Bestandteil der Gesamtleistung kalkulatorisch im ausgewiesenen Schulungspreis enthalten und wird durch den Anbieter an PECB abgeführt; ein Anspruch auf Zertifizierung richtet sich ausschließlich gegen PECB.

(3) Inhalt, Umfang und Qualitätsstandards der Schulungen richten sich nach den jeweils gültigen PECB-Curricula. Schulungsunterlagen unterliegen dem Urheberrecht von PECB (vgl. § 13).

§ 3 Schulungsformate

(1) Der Anbieter bietet folgende Schulungsformate an:

a) Präsenz (vor Ort / Inhouse): Durchführung an einem vereinbarten Ort. Dienstleistung mit festem Termin.

b) Online-Live über Microsoft Teams: synchrone Schulungsdurchführung per Videokonferenz. Dienstleistung mit festem Termin.

c) eLearning (PECB KATE): selbstgesteuertes Lernen über die Online-Lernplattform KATE von PECB. Hierbei handelt es sich um einen digitalen Inhalt im Sinne des § 327 Abs. 2 Nr. 1 BGB und/oder eine digitale Dienstleistung im Sinne des § 327 Abs. 2 Nr. 2 BGB, je nach konkretem Funktionsumfang der Plattform; die Widerrufsbelehrung gilt für beide Alternativen. Der persönliche Zugangscode wird gegenüber Verbrauchern erst nach Abschluss des Buchungsvorgangs einschließlich der nach § 356 Abs. 5 BGB erforderlichen Zustimmungserklärungen (ausdrückliche Zustimmung zur sofortigen Ausführung und Bestätigung der Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts) sowie nach Übermittlung der Bestätigung gemäß § 312f BGB bereitgestellt.

d) Self-Study: eigenständiges Lernen mit digitalen Schulungsunterlagen. Es handelt sich um einen digitalen Inhalt im Sinne des § 327 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Die Bereitstellung der Unterlagen erfolgt gegenüber Verbrauchern erst nach Abschluss des Buchungsvorgangs einschließlich der nach § 356 Abs. 5 BGB erforderlichen Zustimmungserklärungen sowie nach Übermittlung der Bestätigung gemäß § 312f BGB.

(2) Der Anbieter kann das Schulungsformat in der Auftragsbestätigung präzisieren. Bei terminsgebundenen Formaten (Präsenz, Online-Live) werden Termin, Ort und Zugangsdaten spätestens mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

§ 4 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Das Absenden des Anmelde- bzw. Anfrageformulars zur Schulung über die Website oder auf sonstigem Wege stellt eine unverbindliche Anfrage des Kunden dar und begründet noch keinen Vertrag und keine Zahlungspflicht. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Anfrage durch eine Auftragsbestätigung in Textform (insbesondere per E-Mail) oder durch Übersendung einer Rechnung annimmt. Bis zum Zugang dieser Auftragsbestätigung besteht kein Vertrag. Eine etwaige Widerrufsfrist des Verbrauchers beginnt erst mit diesem Vertragsschluss (siehe § 7 und die Widerrufsbelehrung).

(2) Soweit der Anbieter auf der Website eine direkte Online-Buchung mit zahlungspflichtigem Bestellvorgang anbietet, gilt ergänzend § 312j BGB: Die Buchungsseite zeigt den Gesamtpreis einschließlich aller Steuern und Abgaben übersichtlich an. Die Schaltfläche zum Abschluss der Bestellung ist gut lesbar und ausschließlich mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung (z. B. „zahlungspflichtig buchen“ oder „kostenpflichtig anmelden“) beschriftet. Der Vertrag kommt mit Abschluss des Bestellvorgangs zustande; der Anbieter sendet unverzüglich eine Bestellbestätigung in Textform.

(3) Für Verbraucher gilt: Die Bestellzusammenfassung vor dem Absenden enthält alle wesentlichen Vertragsbestandteile (Leistungsbeschreibung, Termin/Format, Gesamtpreis brutto). Der Verbraucher kann seine Eingaben vor dem Absenden prüfen und korrigieren. Der Verbraucher erhält vor Vertragsschluss alle nach Art. 246a § 1 EGBGB vorgeschriebenen Informationen, insbesondere die wesentlichen Eigenschaften der Leistung, die Identität und Anschrift des Anbieters, den Gesamtpreis inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, die Zahlungsbedingungen, die Widerrufsbelehrung sowie Informationen zur Mängelhaftung.

(4) Der Anbieter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn verfügbare Plätze vergeben sind oder zwingende sachliche Gründe vorliegen.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) werden Preise in Euro netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.

(2) Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) werden sämtliche Preise als Bruttoendpreise in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben (§ 3 PAngV). Etwaige Nebenkosten werden vor Abschluss des Bestellvorgangs gesondert ausgewiesen.

(3) In den auf der Website ausgewiesenen Schulungspreisen ist die Prüfungs- und Zertifizierungsgebühr von PECB enthalten. Pakete ohne Prüfungsgebühr sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet.

(4) Die Zahlung ist, sofern nicht abweichend vereinbart, mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig, spätestens jedoch 14 Tage vor dem Schulungsbeginn (terminsgebundene Formate) bzw. unmittelbar nach Vertragsschluss (eLearning und Self-Study). Bei Direktbuchung mit Bestellbutton ist die Zahlung mit Abschluss des Bestellvorgangs fällig.

(5) Anerkannte Zahlungsmethoden werden auf der Website ausgewiesen. Rechnungen werden als elektronische Rechnungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen ausgestellt und übermittelt.

§ 6 Rücktritt, Stornierung und Umbuchung durch den Kunden

(1) Die folgenden Regelungen gelten für den vertraglichen Rücktritt (Stornierung) durch den Kunden und sind vom gesetzlichen Widerrufsrecht der Verbraucher (§ 7) zu unterscheiden. Verbraucher können stattdessen oder ergänzend ihr gesetzliches Widerrufsrecht ausüben.

(2) Stornierungen sind in Textform (E-Mail) an den Anbieter zu richten. Maßgeblich ist das Datum des Zugangs der Stornierungserklärung beim Anbieter.

(3) Bei terminsgebundenen Schulungsformaten (Präsenz und Online-Live) gilt folgende Stornierungsstaffel:

a) Stornierung mehr als 28 Tage vor Schulungsbeginn: kostenfrei.

b) Stornierung 14 bis 28 Tage vor Schulungsbeginn: 50 % des Schulungspreises als Bearbeitungsaufwand.

c) Stornierung weniger als 14 Tage vor Schulungsbeginn oder Nichterscheinen (No-Show): 100 % des Schulungspreises.

(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Eine bereits an PECB abgeführte und nicht mehr rückforderbare Prüfungs- und Zertifizierungsgebühr kann als nachgewiesener Drittaufwand gesondert in Ansatz gebracht werden.

(5) Bei eLearning und Self-Study ist nach Freischaltung des Zugangs bzw. Bereitstellung der Unterlagen eine Stornierung aus technischen Gründen nicht mehr möglich, soweit das Widerrufsrecht des Verbrauchers gemäß § 7 erloschen ist.

(6) Umbuchungen auf einen anderen Termin derselben Schulung sind bis 14 Tage vor dem ursprünglichen Schulungsbeginn einmal kostenfrei möglich; weitere Umbuchungen oder Umbuchungen innerhalb der 14-Tage-Frist werden mit einer Umbuchungsgebühr von 50,00 EUR (gegenüber Unternehmern netto zzgl. USt., gegenüber Verbrauchern als Bruttobetrag) berechnet.

§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der separaten Widerrufsbelehrung des Anbieters, die dem Verbraucher vor Vertragsschluss und mit der Vertragsbestätigung in Textform zur Verfügung gestellt wird.

(2) Verbraucher können den Widerruf formlos erklären, z. B. per E-Mail an [email protected] oder per Post an die Anschrift des Anbieters. Zusätzlich stellt der Anbieter auf seiner Website ein Online-Widerrufsformular bereit, über das der Widerruf elektronisch erklärt werden kann. Die Nutzung des Online-Weges ist freiwillig und schränkt das Recht zur formlosen Erklärung nicht ein.

(3) Auf die Besonderheiten des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen (Präsenz, Online-Live) und bei digitalen Inhalten und Dienstleistungen (eLearning, Self-Study) wird in der Widerrufsbelehrung gesondert hingewiesen. Insbesondere kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 356 Abs. 4 und 5 BGB vor Ablauf der regulären 14-Tage-Frist erlöschen.

§ 8 Ersatzteilnehmer

(1) Der Kunde kann bis zu fünf Werktage vor Schulungsbeginn einen Ersatzteilnehmer benennen, der an seiner Stelle teilnimmt. Die Benennung hat in Textform zu erfolgen und setzt voraus, dass der Ersatzteilnehmer etwaige fachliche Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.

(2) Ein Anspruch auf Übertragung bereits an PECB übermittelter Prüfungsanmeldungen auf den Ersatzteilnehmer besteht nicht; insoweit sind die Bedingungen von PECB maßgeblich.

§ 9 Durchführungsvorbehalt, Mindestteilnehmerzahl, Absage

(1) Öffentliche Schulungsveranstaltungen (Präsenz und Online-Live) werden ab einer Mindestteilnehmerzahl von in der Regel vier Personen durchgeführt, sofern in der Schulungsbeschreibung keine abweichende Mindestanzahl angegeben ist.

(2) Der Anbieter behält sich vor, eine Schulung spätestens 14 Tage vor dem geplanten Schulungsbeginn abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder zwingende sachliche Gründe (z. B. Erkrankung des Trainers, behördliche Anordnung, höhere Gewalt) die Durchführung unmöglich machen.

(3) Im Falle einer Absage durch den Anbieter bietet dieser wahlweise einen gleichwertigen Ersatztermin oder die vollständige Erstattung bereits gezahlter Beträge an. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden wegen der Absage sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Reise-, Unterkunfts- oder sonstige Aufwendungen des Kunden werden nicht erstattet, es sei denn, der Anbieter hat die Absage vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht; in diesem Fall bleibt der gesetzliche Schadensersatzanspruch unberührt.

(4) Bei Inhouse-Schulungen trifft der Anbieter individuell mit dem Kunden eine Regelung zu Mindestteilnehmerzahl und Absagemodalitäten.

§ 10 Trainer- und Terminänderung, höhere Gewalt

(1) Der Anbieter ist berechtigt, den eingesetzten Trainer gegen eine gleichwertig qualifizierte Person auszutauschen, wenn sachliche Gründe (insbesondere kurzfristige Verhinderung) dies erfordern.

(2) Bei unvorhersehbaren, unabwendbaren Ereignissen (höhere Gewalt), insbesondere Naturkatastrophen, Pandemie-Maßnahmen, Stromausfällen oder Störungen extern betriebener Systeme (z. B. Microsoft Teams, PECB KATE), ist der Anbieter berechtigt, die Schulung auf einen Ersatztermin zu verschieben oder das Format zu wechseln. Bereits gezahlte Beträge werden angerechnet. Bei einem Formatwechsel steht es dem Kunden frei, vom Vertrag zurückzutreten und den gezahlten Betrag erstattet zu verlangen.

(3) Geringe terminliche Verschiebungen von bis zu 30 Minuten innerhalb eines Schulungstages gelten nicht als Leistungsstörung.

§ 11 Nichterscheinen (No-Show)

(1) Erscheint ein Teilnehmer ohne vorherige Stornierung nicht zum vereinbarten Termin, bleibt der volle Schulungspreis gemäß § 6 Abs. 3 lit. c geschuldet. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Leistung nachzuholen. An PECB abgeführte Prüfungsgebühren sind nicht erstattbar.

(2) Der Teilnehmer kann nachweisen, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 12 Zugang zu digitalen Inhalten und Plattformverfügbarkeit

(1) Bei eLearning stellt der Anbieter nach Vertragsschluss und Zahlungseingang einen persönlichen Zugangscode für die PECB-Lernplattform KATE zur Verfügung (vorbehaltlich § 3 Abs. 1 lit. c). Inhalt, Laufzeit des Zugangs und technische Voraussetzungen richten sich nach den jeweils gültigen PECB-Bedingungen, die vor Buchung zugänglich gemacht werden. Der befristete Plattformzugang begründet kein Dauerschuldverhältnis im Sinne des § 312k BGB, sofern der Zugang eine feste Laufzeit ohne automatische Verlängerung hat.

(2) Bei Self-Study werden die Unterlagen nach Vertragsschluss und Zahlungseingang zum Download bereitgestellt oder per E-Mail übermittelt (vorbehaltlich § 3 Abs. 1 lit. d).

(3) Der Anbieter haftet nicht für Betriebsunterbrechungen der von PECB betriebenen Plattform KATE oder von Microsoft Teams, soweit diese außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Er wird sich um zeitnahe Information und ggf. alternative Zugangswege bemühen.

(4) Technische Mindestvoraussetzungen für eLearning und Online-Live werden auf der Website und im Buchungsprozess kommuniziert.

§ 13 Urheberrecht an Schulungsunterlagen

(1) Sämtliche Schulungsunterlagen (Präsentationen, Handouts, Fallstudien, Übungsaufgaben und sonstige Materialien) sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht liegt bei PECB und/oder beim Anbieter, soweit nicht ausdrücklich anderes angegeben ist.

(2) Der Teilnehmer erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für seinen persönlichen Lernzweck. Jede Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung, gewerbliche Nutzung oder Bearbeitung, auch in Teilen, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Rechteinhabers ist untersagt.

(3) Aufzeichnungen von Online-Live-Schulungen sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.

§ 14 Gewährleistung bei digitalen Produkten (§§ 327 ff. BGB)

(1) Für Verträge über eLearning- und Self-Study-Inhalte gelten ergänzend die Vorschriften der §§ 327 ff. BGB (Verträge über digitale Produkte), soweit Verbraucher Vertragspartner sind.

(2) Der Anbieter gewährleistet, dass die digitalen Inhalte und Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Bereitstellung den vereinbarten und objektiv erforderlichen Anforderungen entsprechen und keine Mängel aufweisen, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit für den vorausgesetzten Verwendungszweck mehr als unerheblich beeinträchtigen.

(3) Der Anbieter stellt Aktualisierungen der digitalen Inhalte bereit, soweit dies für die Erhaltung der Vertragsgemäßheit erforderlich ist und in seiner Dispositionshoheit liegt. Aktualisierungen aufgrund geänderter PECB-Curricula werden nach Maßgabe der PECB-Vorgaben umgesetzt.

(4) Bei Mängeln hat der Verbraucher zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Schlägt diese fehl oder ist sie unverhältnismäßig, kann der Verbraucher den Vertrag beenden oder den Preis mindern.

(5) Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt: Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Zugang bzw. Freischaltung in Textform anzuzeigen; versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Bei unterlassener oder verspäteter Anzeige sind Gewährleistungsrechte ausgeschlossen, soweit die Anzeige zumutbar war.

§ 15 Haftung

(1) Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Schulung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Geschäftsführer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(5) Eine Haftung für den Prüfungs- und Zertifizierungserfolg des Teilnehmers bei PECB ist ausgeschlossen; insoweit liegt die Entscheidung ausschließlich bei PECB. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 16 Verbraucherstreitbeilegung

(1) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.

(2) Hinweis: Die Europäische Kommission hat die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 eingestellt. Eine Verlinkung auf die OS-Plattform erfolgt daher nicht.

§ 17 Datenschutz

(1) Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und dem BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.

(2) Zur Durchführung des Schulungsvertrages, insbesondere zur Anmeldung bei PECB und zur Übermittlung von Prüfungsanmeldungen, ist es erforderlich, Teilnehmerdaten (Name, E-Mail-Adresse sowie ggf. weitere für die Prüfungsanmeldung notwendige Angaben) an PECB zu übermitteln. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Soweit dabei eine Übermittlung in ein Drittland erfolgt, werden geeignete Garantien im Sinne der Art. 46 ff. DSGVO (insbesondere Standardvertragsklauseln) eingesetzt. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur, soweit der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Darmstadt, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gegenüber Verbrauchern bestimmt sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Erklärungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit nicht eine strengere Form vorgesehen oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, diese Bedingungen für künftige Vertragsverhältnisse zu ändern. Die geänderte Fassung wird auf der Website veröffentlicht und gilt für ab dem angegebenen Datum geschlossene Verträge. Bereits abgeschlossene Verträge bleiben unberührt und richten sich nach der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Für etwaige Dauerschuldverhältnisse gilt: Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt; bei nachteiligen Änderungen steht dem Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht zu, auf das in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen wird.

Verbraucher: Die vollständige Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular ist gesondert abrufbar.