Digital Omnibus beschlossen: neue Verbote, gezielte Entlastung
Der Digital Omnibus zur KI-Verordnung ist final beschlossen. Er verschiebt nicht nur Fristen, sondern verbietet Neues und entlastet Maschinenbauer gezielt.
Kurz gesagt
Der Digital Omnibus, die Änderungsverordnung zur EU-KI-Verordnung, wurde am 29. Juni 2026 final beschlossen. Er ist keine reine Fristverschiebung: Er verbietet ab dem 2. Dezember 2026 neue KI-Praktiken, dehnt Erleichterungen auf kleine Mid-Cap-Unternehmen aus und entlastet in Produkte eingebettete KI über das Maschinenrecht. Wer nur „später dran“ liest, übersieht das.
Read in English: English version
Am 29. Juni 2026 wurde der sogenannte Digital Omnibus final beschlossen, die Änderungsverordnung zur EU-KI-Verordnung. In vielen Betrieben ist davon vor allem eine Botschaft angekommen: Die Hochrisiko-Pflichten sind verschoben, also haben wir mehr Zeit. Das stimmt, aber es ist nur die halbe Wahrheit. Der Omnibus ist keine pauschale Verschiebung und schon gar keine Entwarnung. Er verbietet Neues, er entlastet gezielt, und er verlangt weiterhin, jedes einzelne KI-System sauber einzuordnen. Das ist meine Einordnung als Auditor, keine Rechtsberatung.
Was tatsächlich verschoben ist, und was nicht
Verschoben ist der Hochrisiko-Teil: Für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, etwa KI zur Bewerberauswahl, gelten die Pflichten künftig ab dem 2. Dezember 2027. Für Hochrisiko-KI, die als Sicherheitsbauteil in ein Produkt eingebettet ist, ab dem 2. August 2028. Alles andere bleibt: Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026, die Verbote nach Artikel 5 und die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 seit dem 2. Februar 2025. Die vollständige Fristen-Landkarte habe ich an anderer Stelle beschrieben. Hier geht es um das, was in der Verschiebungs-Debatte untergeht.
Ein Detail, das oft untergeht: Auch für bereits in Verkehr gebrachte Systeme gilt nicht mehr pauschal der 2. August 2026, sondern der jeweils neue Stichtag. Bestandssysteme müssen die Hochrisiko-Anforderungen grundsätzlich erst dann erfüllen, wenn sie nach diesem Datum erheblich in ihrer Gestaltung verändert werden. Dieser Nachrüstpunkt verschiebt sich also mit. Das ist eine echte Erleichterung für laufende Systeme, aber kein Grund, die Einordnung liegen zu lassen: Eine erhebliche Änderung lässt sich schnell auslösen, etwa durch ein größeres Update oder eine Zweckerweiterung.
Den vollständigen Fristen-Fahrplan des EU AI Act, Klasse für Klasse, habe ich separat aufbereitet.
Zum EU-AI-Act-Fristen-ÜberblickNeu verboten: KI für intime Fälschungen und Missbrauchsdarstellungen
Der Omnibus erweitert die Liste der verbotenen Praktiken in Artikel 5. Neu untersagt ist KI, die nicht-einvernehmliches intimes Bild- oder Videomaterial einer erkennbaren Person erzeugt oder manipuliert, sowie KI, die Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs erzeugt oder manipuliert. Diese Verbote gelten ab dem 2. Dezember 2026.
Wichtig ist der Umfang: Erfasst sind nicht nur Systeme, deren Hauptzweck das ist, sondern auch Systeme, bei denen solche Ausgaben bei bestimmungsgemäßem oder vorhersehbarem Gebrauch wiederholbar möglich sind und keine angemessenen, dem Stand der Technik entsprechenden Schutzmaßnahmen bestehen. Für die Praxis heißt das: Wer ein generatives Bild- oder Videomodell anbietet oder in ein Produkt integriert, hat einen neuen Prüfpunkt. Kann das System missbräuchlich solche Inhalte erzeugen, müssen Filter, Moderation und technische Schranken so greifen, dass verbotene Inhalte nachweisbar verhindert oder auf ein Minimum reduziert werden, unter Berücksichtigung vorhersehbaren Fehlgebrauchs.
Man sollte die Tragweite nicht unterschätzen. Eine verbotene Praktik ist die schärfste Kategorie der KI-Verordnung, mit dem höchsten Bußgeldrahmen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Anders als bei den Hochrisiko-Pflichten gibt es hier keine großzügige Übergangslogik: Was verboten ist, ist verboten. Für Anbieter generativer Systeme wird die Frage, ob das System missbräuchlich solche Inhalte erzeugen kann, damit zu einem Prüfpunkt, den man vor dem 2. Dezember 2026 belegen können sollte.
Entlastung, die viele Mittelständler übersehen: kleine Mid-Caps
Bislang galten die Erleichterungen der KI-Verordnung vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (unter 250 Beschäftigte, bis 50 Millionen Euro Umsatz). Der Omnibus dehnt einen Teil dieser Privilegien auf eine neue Gruppe aus: die kleinen Mid-Cap-Unternehmen. Das sind laut der zugrunde gelegten Kommissions-Empfehlung Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten und höchstens 150 Millionen Euro Umsatz oder höchstens 129 Millionen Euro Bilanzsumme.
Konkret dürfen KMU und kleine Mid-Caps die technische Dokumentation für Hochrisiko-KI in vereinfachter Form führen, ihr Qualitätsmanagement stärker an Größe und Risiko ausrichten, bevorzugt in Reallaboren testen, und bei Bußgeldern wird ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Für viele Industrie- und Maschinenbaubetriebe ist das relevant, denn sie liegen genau in dieser Größenordnung. Wer bisher dachte, die Erleichterungen seien nur etwas für Kleinstbetriebe, sollte die eigene Einstufung bewusst prüfen.
Ein praktischer Hinweis zur Einstufung: Die Schwellen für KMU und kleine Mid-Caps werden nach den Kommissions-Definitionen berechnet, und ein einmaliges Über- oder Unterschreiten ändert den Status noch nicht. Erst wenn die Grenzen über zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre gerissen werden, wechselt die Kategorie. Es lohnt sich, die eigene Einstufung sauber zu dokumentieren, denn sie entscheidet darüber, welche Erleichterungen ein Betrieb in Anspruch nehmen darf.
Der Digital Omnibus verschiebt den Hochrisiko-Teil und entlastet gezielt. Er schafft weder die Kennzeichnungspflicht noch die Kompetenzpflicht ab, und er verbietet sogar Neues. Wer nur „später dran“ liest, baut sich ein Compliance-Risiko.
Eine wichtige Grenze steht ausdrücklich im Text: Diese Erleichterungen zielen auf den Hochrisiko-Bereich, also auf Dokumentation, Qualitätsmanagement und Aufsicht. Die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach Artikel 50 bleiben davon unberührt, auch für kleine Mid-Caps. Eine Chatbot-Kennzeichnung oder ein Deepfake-Hinweis wird nicht dadurch entbehrlich, dass ein Unternehmen klein ist.
Für Maschinenbauer: Entlastung über das Maschinenrecht
Ich komme aus der Präzisionstechnik, deshalb ist mir dieser Punkt wichtig. Der Omnibus präzisiert zunächst den Begriff des Sicherheitsbauteils: Ein KI-System gilt nur dann als sicherheitsrelevant, wenn sein bestimmungsgemäßer Zweck darin besteht, eine Sicherheitsfunktion zu erfüllen, also Gefahren für Gesundheit oder Sicherheit zu verhindern oder zu mindern. Reine Komfort- oder Optimierungs-KI im Produkt fällt nicht automatisch darunter, auch wenn das Produkt selbst sicherheitsreguliert ist.
Darüber hinaus führt der Omnibus einen Mechanismus für sektorale Entlastung ein: Einzelne Pflichten der KI-Verordnung können zugunsten sektorspezifischer Produktregeln beschränkt werden, wenn diese ein gleichwertiges oder höheres Schutzniveau bieten. Für KI im Zusammenhang mit Maschinen rückt die Umsetzung näher an die Maschinenverordnung, die diese Betriebe ohnehin kennen. Doppelte, widersprüchliche Anforderungen sollen so vermieden werden. Automatisch passiert das aber nicht: Die Entlastung greift nur dort, wo die Kommission sie in einem delegierten Rechtsakt konkret regelt.
Für die Praxis bedeutet das zweierlei. Erstens: Doppelregulierung wird tendenziell weniger, das ist gut für Betriebe, die Maschinen mit eingebetteter KI bauen. Zweitens: Bis die delegierten Rechtsakte vorliegen, bleibt die Einordnung nach der KI-Verordnung der erste Prüfschritt. Man kann sich also nicht darauf verlassen, dass das Maschinenrecht die KI-Pflichten schon irgendwie mit abdeckt. Wer heute plant, plant nach der KI-Verordnung und passt später an, nicht umgekehrt.
Was gleich bleibt: Kennzeichnung und Kompetenzpflicht
Bei der Kennzeichnung lohnt ein genauer Blick, denn der Omnibus trennt sauber zwischen zwei Pflichten. Die maschinenlesbare Kennzeichnung von KI-Output (eine Anbieterpflicht nach Artikel 50 Absatz 2) bekommt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026, allerdings nur für Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden. Neue Systeme müssen sofort kennzeichnen. Die Pflicht der Betreiber, Deepfakes und bestimmte KI-generierte Inhalte offenzulegen (Artikel 50 Absatz 4), bleibt dagegen beim 2. August 2026 und wird nicht verschoben.
Und die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4? Sie wird sprachlich entschärft, aber nicht abgeschafft. Aus der Pflicht wird ausdrücklich eine organisatorische Maßnahmen- und Förderpflicht, keine Garantie eines bestimmten Kompetenzniveaus jeder einzelnen Person. In der Praxis ändert das wenig: Wer KI einsetzt, muss sein Team ohnehin befähigen, sonst passieren die teuren Fehler.
Ein Beispiel zeigt, warum die Kennzeichnung so wichtig bleibt: Ein Kundenservice-Chatbot muss sich als KI zu erkennen geben, ein KI-erzeugtes Werbevideo als künstlich gekennzeichnet sein. Diese Pflichten treffen praktisch jeden Betrieb, der KI nach außen einsetzt, und sie stehen nicht unter dem Vorbehalt der Hochrisiko-Verschiebung. Genau hier entstehen die vermeidbaren Fehler, wenn ein Unternehmen aus der Schlagzeile „alles später“ den falschen Schluss zieht.
Was Sie jetzt konkret tun sollten
- Rolle und Risikoklasse je KI-System bestimmen. Das entscheidet über Stichtag und Pflichten, und der Omnibus macht diese Einordnung wichtiger, nicht überflüssig.
- Die eigene Größenklasse prüfen: Fallen Sie unter KMU oder kleine Mid-Caps? Dann die neuen Erleichterungen bewusst nutzen, statt Aufwand zu betreiben, der nicht verlangt ist.
- Bei generativer KI den neuen Artikel-5-Prüfpunkt aufnehmen: Kann das System intime Fälschungen oder Missbrauchsdarstellungen erzeugen, und greifen dagegen Schutzmaßnahmen?
- Die Kennzeichnung nach Artikel 50 nicht vergessen. Sie ist von der Verschiebung ausgenommen und gilt weitgehend schon.
- Alles dokumentieren. Ein Managementsystem nach ISO/IEC 42001 hält Einordnung, Nachweise und Fristen an einem Ort zusammen, egal wie oft der Gesetzgeber nachjustiert.
Meine klare Kante: Der Omnibus ist eine kluge Nachjustierung, kein Freibrief. Er nimmt Druck aus dem Hochrisiko-Zeitplan, verlangt aber genau deshalb eine saubere Einordnung. Wer nicht weiß, in welche Risiko- und Größenklasse er fällt, kann weder die Erleichterungen nutzen noch die neuen Pflichten erfüllen. Wer jetzt ordnet, gewinnt. Wer wartet, verwechselt Aufschub mit Erledigung.
Unsicher, in welche Risikoklasse und Größenkategorie Ihre KI fällt und welche Fristen für Sie gelten? Prüfen Sie in wenigen Minuten, wo Sie stehen, bevor Sie Aufwand betreiben oder Pflichten übersehen.
Zum KI-Readiness-CheckPrimärquellen
Häufige Fragen
Ist der Digital Omnibus schon geltendes Recht?+
Er wurde am 29. Juni 2026 final beschlossen. Die Änderungsverordnung wird nach Unterzeichnung im Amtsblatt verkündet; das Inkrafttreten wird vor oder spätestens zum 2. August 2026 erwartet. Die geänderten Fristen und Regeln sind damit gesichert, keine bloße Absichtserklärung mehr.
Bedeutet die Verschiebung, dass wir nichts tun müssen?+
Nein. Verschoben ist nur der Hochrisiko-Teil (Anhang III auf 2.12.2027, eingebettete Systeme auf 2.8.2028). Die Verbote nach Artikel 5, die Transparenzpflichten nach Artikel 50 und die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 gelten weiter, und ab dem 2. Dezember 2026 kommen neue Verbote hinzu.
Was ist durch den Omnibus neu verboten?+
KI, die nicht-einvernehmliches intimes Material oder Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs erzeugt oder manipuliert. Das Verbot gilt ab dem 2. Dezember 2026 und erfasst auch generative Systeme, bei denen solche Ausgaben bei vorhersehbarem Gebrauch ohne angemessene Schutzmaßnahmen möglich sind.
Was ändert sich für kleine und mittlere Unternehmen?+
Erleichterungen im Hochrisiko-Bereich werden von KMU auf kleine Mid-Cap-Unternehmen (unter 750 Beschäftigte, bis 150 Millionen Euro Umsatz oder 129 Millionen Euro Bilanzsumme) ausgedehnt: vereinfachte technische Dokumentation, an Größe und Risiko angepasstes Qualitätsmanagement, bevorzugter Reallabor-Zugang, verhältnismäßige Bußgelder. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 bleiben unverändert.
Profitieren Maschinenbauer besonders?+
Der Omnibus präzisiert den Begriff des Sicherheitsbauteils und schafft einen Mechanismus, KI-Pflichten über das Maschinenrecht umzusetzen, um Doppelregulierung zu vermeiden. Das entlastet aber erst, wenn die Kommission die entsprechenden delegierten Rechtsakte erlässt.
Autor & fachliche Prüfung: Lars Zimmermann · ISO/IEC 42001 Senior Lead Auditor & Senior Lead Implementer · ISO/IEC 27001 Lead Auditor & Lead Implementer (PECB)
Auditor mit Stallgeruch, Geschäftsführer eines produzierenden Mittelständlers, der KI-Managementsysteme und Informationssicherheit prüft und aufbaut. Autor von „Stallgeruch“. Qualifikation auf Credly verifizieren · Mehr über mich.
Stand: 21. Juli 2026. Inhalt nach bestem Wissen recherchiert und fachlich geprüft; ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen & weiterführend
Konkrete Fragen zu Ihrem Fall?
Im kostenlosen 15-Minuten-Erstgespräch ordnen wir Ihren Stand zu ISO 42001, ISO 27001 und dem EU AI Act ein, ehrlich und ohne Verkaufsdruck.