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EU AI Act 8 Min. Lesezeit· von Lars Zimmermann

KI-Aufsicht Deutschland: Die Bundesnetzagentur ist zuständig

Seit Ende Juli hat Deutschland eine KI-Aufsicht. Was die Bundesnetzagentur wirklich anbietet, was der Compliance-Kompass leistet und was er nicht ersetzt.

Kurz gesagt

Seit dem 29.07.2026 ist die Bundesnetzagentur nach § 2 Abs. 1 KI-MIG die zuständige Marktüberwachungsbehörde für die KI-Verordnung. Sie betreibt einen KI-Service Desk und den KI-Compliance Kompass, ein kostenloses Online-Werkzeug zur ersten Orientierung. Beides ist ausdrücklich unverbindlich. Eine Orientierung ist damit hilfreich, aber kein Nachweis, der in einem Audit trägt.

Zwei Jahre lang war die häufigste Rückfrage in meinen Gesprächen zur KI-Verordnung dieselbe: Und wer kontrolliert das eigentlich bei uns? Die ehrliche Antwort war lange: noch niemand, das ist nicht geregelt. Seit dem 29. Juli 2026 stimmt sie nicht mehr. Deutschland hat eine KI-Aufsicht, sie sitzt bei der Bundesnetzagentur, und sie hat ein kostenloses Werkzeug mitgebracht.

Ich habe mir das angesehen, weil ich es wissen musste, nicht weil es ein schönes Thema ist. Und ich schreibe darüber, weil in meinem Umfeld gerade zwei Erzählungen kursieren, die beide nicht stimmen. Die eine sagt, jetzt komme die große Bürokratiewelle. Die andere sagt, es gebe ja jetzt ein Tool von der Behörde, damit sei das Thema erledigt. Beides ist falsch, und der zweite Irrtum ist der teurere.

Was am 29. Juli tatsächlich passiert ist

An diesem Tag ist das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz in Kraft getreten, kurz KI-MIG, verkündet als BGBl. 2026 I Nr. 223. Es ist das deutsche Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung, und es beantwortet genau die Frage, die vorher offen war: Wer ist zuständig.

Die Antwort steht in § 2 Abs. 1: die Bundesnetzagentur, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Dazu kommen vier Rollen, die man auseinanderhalten sollte:

  • Marktüberwachungsbehörde, also die Stelle, die tatsächlich prüfen und eingreifen kann.
  • Koordinierungs- und Kompetenzzentrum, intern KoKIVO, das andere Behörden unterstützt.
  • Zentrale Anlaufstelle für Fragen zur KI-Verordnung.
  • Zentrale Beschwerdestelle, an die sich Betroffene bei Verstößen wenden können.

Zusätzlich richtet das Gesetz bei der Bundesnetzagentur eine unabhängige KI-Marktüberwachungskammer ein, zuständig für die grundrechtssensiblen Bereiche: Biometrie, Strafverfolgung, Migration, Grenzkontrolle, Justiz und demokratische Prozesse. Und die Fachaufsichten bleiben, wo sie sind. Für den regulierten Finanzsektor die BaFin, für Medizinprodukte das BfArM, für bestimmte Cybersicherheitsfragen das BSI, für den Datenschutz die Datenschutzaufsichtsbehörden. Die Bundesnetzagentur hat die Auffangzuständigkeit. Das ist keine neue Behörde auf der grünen Wiese, sondern eine Zuweisung an vorhandene.

Bemerkenswert finde ich den Ton, den die Behörde selbst anschlägt. Ihr Präsident hat zum Start gesagt, man verstehe sich „als Enabler und Ansprechpartner für das gesamte KI-Ökosystem“. Man muss das nicht glauben. Man sollte es aber zur Kenntnis nehmen, bevor man das Wort Bürokratie in den Mund nimmt.

Was die Behörde Ihnen kostenlos anbietet

Der KI-Service Desk ist seit dem 3. Juli 2025 online und richtet sich ausdrücklich an kleine und mittlere Unternehmen und an Start-ups. Es gibt einen FAQ-Bereich, ein Kontaktformular für alles, was dort nicht steht, und Factsheets zum Herunterladen, eines davon speziell für KMU.

Das eigentlich interessante Stück ist der KI-Compliance Kompass. Das ist kein PDF, sondern ein Werkzeug im Browser, und es soll Ihnen bei der Frage helfen, in welche Risikostufe Ihr KI-System fällt. Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne dass Sie jemandem etwas verkaufen müssen.

Ich sage das deutlich, weil es selten gesagt wird: Das ist ein gutes Angebot. Wer damit eine halbe Stunde arbeitet, versteht die Systematik der Verordnung besser als nach dem dritten Webinar. Wer es als Bürokratie abtut, hat es nicht benutzt.

Ein kostenloses Werkzeug der eigenen Aufsichtsbehörde ist kein Bürokratieproblem. Es nicht zu benutzen, ist eines.

Und was er ausdrücklich nicht ist

Jetzt kommt der Teil, der mich als Auditor interessiert. Die Behörde schreibt selbst, der Kompass biete „eine erste Orientierung“, und die Informationen dienten „zur Orientierung und sind unverbindlich“. Das ist keine Bescheidenheitsfloskel, das ist eine präzise Aussage über die Reichweite.

Eine Orientierung ist kein Nachweis. Der Unterschied ist derselbe wie zwischen einem Blick auf die Maschine und einem Prüfprotokoll. Konkret fehlt Ihnen nach der Nutzung des Kompasses alles, was in einem Audit oder gegenüber einer Behörde tragen würde:

  • Die Begründung. Warum ist Ihr System nicht Hochrisiko? Ein Ergebnis ohne die Argumentation dahinter ist im Zweifel wertlos. Gefragt wird nicht nach dem Ergebnis, sondern nach dem Weg dorthin.
  • Der Stand der Dinge. Auf welcher Beschreibung Ihres Systems beruht die Einstufung, in welcher Version, zu welchem Datum? Systeme ändern sich, und eine Einstufung ohne Bezugspunkt altert unbemerkt.
  • Die Zuständigkeit. Wer hat die Einstufung vorgenommen, wer hat sie geprüft, wer trägt sie? Ein Ergebnis ohne Namen ist eine Meinung.
  • Die Aufbewahrung. Wo liegt das Ergebnis in einem Jahr, wenn jemand danach fragt? Ein Browserfenster ist kein Ablageort.

Das ist kein Vorwurf an die Behörde. Sie sagt ja selbst, was ihr Werkzeug leistet. Der Fehler entsteht auf der anderen Seite, nämlich dann, wenn jemand das Ergebnis ausdruckt und für erledigt hält. Ich sehe dasselbe Muster bei Bildschirmfotos, die als Nachweis eingereicht werden, und bei Auskünften, die als Beleg gelten sollen. Ein Hinweis wird zum Beleg gemacht, weil es bequem ist.

Machen Sie es andersherum: Nutzen Sie den Kompass als Startpunkt und schreiben Sie danach auf, was er nicht liefert. Dann haben Sie in zwei Stunden etwas, das trägt, statt einer Bildschirmansicht, die es nicht tut.

Reallabore: hier liegen die meisten daneben

In fast jeder Meldung zu diesem Thema stehen KI-Reallabore, und regelmäßig klingt es, als könne man sich morgen anmelden. Das stimmt nicht, und ich habe es zweimal geprüft, weil ich es selbst falsch im Kopf hatte.

In Deutschland ist derzeit kein KI-Reallabor einsatzbereit. Es gab ein Simulationsprojekt der Bundesnetzagentur zusammen mit dem hessischen Digitalministerium und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz, das im März 2026 endete und die Abläufe erproben sollte. Daneben läuft ein europäisches Pilotprogramm. Ein echtes nationales Reallabor kommt später.

Und die Frist ist ein anderes Datum als das, was viele im Kopf haben. Ursprünglich stand im AI Act der 2. August 2026. Durch die Änderungsverordnung aus dem Digital-Omnibus-Paket ist daraus der 2. August 2027 geworden. Wer heute schreibt, Deutschland habe die Reallabor-Frist gerissen, rechnet mit einem Datum, das nicht mehr gilt.

Ich habe das Reallabor-Datum selbst falsch im Kopf gehabt. Genau deshalb prüfe ich Zahlen an der Quelle und nicht an der Zusammenfassung.

Die Fristen, damit hier kein Alarm entsteht

Weil das Thema gern mit Dringlichkeit verkauft wird, hier die nüchterne Lage. Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gelten ab dem 2. Dezember 2027. Für KI in Produkten, die schon anderen EU-Vorschriften unterliegen, also Anhang I, ab dem 2. August 2028. Beide Daten sind durch die Änderungsverordnung nach hinten gerückt.

Das heißt nicht, dass bis dahin nichts gilt. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 laufen bereits, und die Aufsichtsstruktur steht jetzt. Es heißt: Sie haben Zeit, die Sie ordentlich nutzen können, statt in Hektik das Falsche zu bauen.

Zu den Bußgeldern noch ein Satz, weil dort gern durcheinandergeht, wer was verhängt. Die bekannten Millionenbeträge stehen in Artikel 99 der KI-Verordnung selbst. Das deutsche Gesetz weist im Wesentlichen die Zuständigkeit zu und enthält daneben einen eigenen, deutlich kleineren Rahmen für bestimmte Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten. Wer Ihnen mit den großen Zahlen ins Haus kommt, sollte auf Nachfrage sagen können, welche Pflicht er meint und ab wann sie für Sie gilt.

Das ist meine Einordnung als Auditor und Geschäftsführer, keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Bewertung Ihres Falls brauchen Sie jemanden, der dafür haftet.

Was ich an Ihrer Stelle diese Woche tun würde

Nicht Panik, nicht Nichtstun. Der Aufwand für den ersten sinnvollen Schritt liegt bei ein bis zwei Stunden, und er hängt an einer Frage, die nichts mit Recht zu tun hat: Welche KI setzen Sie überhaupt ein?

In den Betrieben, die ich sehe, ist die Antwort fast nie vollständig. Die Vorauswahl von Bewerbungen läuft über ein Werkzeug, das im Personalbereich eingekauft wurde, und die Geschäftsführung weiß es nicht. Eine Vision-Prüfung sortiert Teile nach Oberflächenfehlern und gilt als Maschine, nicht als KI. Im ERP schlägt eine Funktion Bestellmengen vor, und niemand nennt das KI, weil es schon immer da war. Alle drei können unter die Verordnung fallen, und für die Vorauswahl von Bewerbungen ist das sogar wahrscheinlich.

Fangen Sie deshalb mit der Liste an, nicht mit der Einstufung. Eine Liste, die niemand hat, ist der eigentliche Befund. Danach nehmen Sie den Kompass, gehen Ihre Systeme durch und schreiben zu jedem Ergebnis auf, worauf es beruht und wer es verantwortet.

Und dann lassen Sie es liegen und schauen in drei Monaten noch einmal drauf. Wenn Ihre Liste dann noch stimmt, haben Sie einen Prozess. Wenn nicht, wissen Sie, woran Sie arbeiten müssen. Beides ist mehr wert als jedes Zertifikat, das Sie sich heute kaufen könnten.

Hand aufs Herz: Könnten Sie diese Woche eine vollständige Liste Ihrer KI-Systeme vorlegen?

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Häufige Fragen

Wer ist in Deutschland für die KI-Verordnung zuständig?+

Nach § 2 Abs. 1 des KI-MIG, in Kraft seit dem 29.07.2026, ist die Bundesnetzagentur die zuständige Marktüberwachungsbehörde, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Sektorale Zuständigkeiten bleiben bestehen, etwa die BaFin für den regulierten Finanzsektor und das BfArM für Medizinprodukte. Die Bundesnetzagentur hat die Auffangzuständigkeit.

Reicht der KI-Compliance Kompass als Nachweis für ein Audit?+

Nein. Die Bundesnetzagentur beschreibt ihn selbst als erste Orientierung und weist die Informationen ausdrücklich als unverbindlich aus. Für einen belastbaren Nachweis fehlen die Begründung der Einstufung, der Bezug auf eine bestimmte Systemversion mit Datum, eine benannte verantwortliche Person und eine Ablage, in der das Ergebnis in einem Jahr noch auffindbar ist.

Kann ich mich schon für ein KI-Reallabor anmelden?+

In Deutschland derzeit nicht. Es gab ein Simulationsprojekt der Bundesnetzagentur mit dem hessischen Digitalministerium und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz, das im März 2026 endete, und es läuft ein europäisches Pilotprogramm. Die Frist, bis zu der mindestens ein nationales Reallabor einsatzbereit sein muss, ist nach der Änderungsverordnung der 2. August 2027.

Ab wann gelten die Pflichten für Hochrisiko-KI?+

Für Systeme nach Anhang III ab dem 2. Dezember 2027, für KI in Produkten nach Anhang I ab dem 2. August 2028. Beide Termine sind durch die Änderungsverordnung aus dem Digital-Omnibus-Paket nach hinten gerückt. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten bereits, unabhängig davon.

Autor & fachliche Prüfung: Lars Zimmermann · ISO/IEC 42001 Senior Lead Auditor & Senior Lead Implementer · ISO/IEC 27001 Lead Auditor & Lead Implementer (PECB)

Auditor mit Stallgeruch, Geschäftsführer eines produzierenden Mittelständlers, der KI-Managementsysteme und Informationssicherheit prüft und aufbaut. Autor von „Stallgeruch“. Qualifikation auf Credly verifizieren · Mehr über mich.

Stand: 08. August 2026. Inhalt nach bestem Wissen recherchiert und fachlich geprüft; ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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