Zum Inhalt springen
Alle Beiträge
EU AI Act 6 Min. Lesezeit· von Lars Zimmermann

KI-Inhalte kennzeichnen: Was der neue EU-Code-of-Practice für den Mittelstand bedeutet

Die EU-Kommission hat den Code of Practice zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Was ab dem 2. August 2026 gilt und was Betreiber jetzt tun sollten.

Kurz gesagt

Am 10. Juni 2026 hat die EU-Kommission den finalen Code of Practice zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Er ist freiwillig und hilft, die Transparenzpflichten des EU AI Act (Artikel 50) zu erfüllen, die ab dem 2. August 2026 gelten: Chatbots müssen sich zu erkennen geben, Deepfakes und KI-Texte zu öffentlichen Themen müssen gekennzeichnet werden.

Read in English: English version

Am 10. Juni 2026 hat die Europäische Kommission den finalen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte veröffentlicht (Pressemitteilung IP/26/1328). Der Kodex ist freiwillig und liefert praktische Schritte, um die Transparenzpflichten des EU AI Act zu erfüllen, die ab dem 2. August 2026 gelten. Für den Mittelstand, der KI im Alltag einsetzt, ist das ein konkreter Fahrplan, kein abstraktes Gesetzesthema.

Was ab dem 2. August 2026 gilt

An diesem Datum greifen die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des AI Act. Sie sind unabhängig davon, ob Ihre KI hochriskant ist, es geht um die offene Kennzeichnung von KI-Interaktion und KI-Inhalten.

  • Interaktive KI wie Chatbots: Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einer KI sprechen, nicht mit einem Menschen.
  • Deepfakes: KI-erzeugte oder -manipulierte Bilder, Audios und Videos müssen als solche gekennzeichnet werden.
  • KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse: müssen gekennzeichnet werden, wenn sie ohne menschliche bzw. redaktionelle Kontrolle veröffentlicht werden.
  • Anbieter generativer KI: müssen ihre KI-Ausgaben maschinenlesbar markieren, sodass sie technisch als künstlich erzeugt erkennbar sind.

Der neue Verhaltenskodex konkretisiert vor allem zwei davon: die maschinenlesbare Markierung durch Anbieter (Art. 50 Abs. 2) und die sichtbare Kennzeichnung von Deepfakes und veröffentlichten Texten durch Betreiber (Art. 50 Abs. 4). Der reine Chatbot-Hinweis ist die verwandte Pflicht aus Art. 50 Abs. 1 und gilt ebenfalls ab dem 2. August 2026.

Anbieter oder Betreiber, wo stehen Sie?

Der AI Act unterscheidet zwei Rollen, und der Kodex ist entsprechend in zwei Abschnitte geteilt. Der entscheidende Punkt für die meisten Unternehmen: Wer KI nur einsetzt, ist Betreiber (Deployer), nicht Anbieter (Provider).

  • Anbieter: entwickeln oder vertreiben generative KI-Systeme und müssen die maschinenlesbare Markierung der Ausgaben sicherstellen.
  • Betreiber: setzen KI ein und müssen Deepfakes sowie KI-Texte zu öffentlichen Themen sichtbar kennzeichnen und beim Chatbot auf die KI hinweisen.

Was das konkret für den Mittelstand heißt

Die meisten mittelständischen Unternehmen sind Betreiber. Trotzdem entstehen handfeste Pflichten, sobald generative KI nach außen sichtbar wird:

  • Chatbot auf der Website oder im Kundenservice: ein klarer Hinweis „Sie chatten mit einer KI“ genügt der Anforderung.
  • KI-generierte Bilder oder Videos in Marketing und Social Media: prüfen, ob eine Deepfake-Kennzeichnung nötig ist.
  • KI-erstellte Texte, die ohne menschliche Prüfung veröffentlicht werden und öffentliche Themen betreffen: kennzeichnen.
  • Intern festhalten, wo überall KI im Einsatz ist, das ist die Grundlage jeder Kennzeichnung.

So kennzeichnen Sie: das EU-Icon

Für die sichtbare Kennzeichnung stellt der Code of Practice ein offizielles EU-Icon bereit, das frei und ohne Namensnennung genutzt werden darf. Es gibt drei Varianten: „AI GENERATED“ für vollständig KI-erzeugte Inhalte, „AI MODIFIED“ für teilweise KI-veränderte Inhalte und ein neutrales Basis-„AI“-Icon. Damit ist die Frage „Wie kennzeichne ich?“ konkret beantwortet.

  • Bilder und Videos: das Icon gut sichtbar platzieren, etwa oben rechts, bei Videos zum Start und nach Werbeunterbrechungen.
  • Veröffentlichte Texte: den Hinweis nahe der Überschrift oder am Textanfang setzen.
  • Reines Audio ohne Bildschirm: einen kurzen, klar verständlichen hörbaren Hinweis voranstellen.
  • Die Kennzeichnung muss spätestens beim ersten Kontakt klar erkennbar und barrierefrei sein.

Wann Sie nicht kennzeichnen müssen

Der Code nennt klare Ausnahmen, nicht jeder KI-Inhalt muss gekennzeichnet werden:

  • Veröffentlichte Texte, die eine menschliche bzw. redaktionelle Prüfung durchlaufen haben und für die eine Person die redaktionelle Verantwortung trägt.
  • Künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke: hier wird so gekennzeichnet, dass das Werk nicht beeinträchtigt wird, zum Beispiel im Begleittext oder Abspann.
  • Inhalte, deren Nutzung gesetzlich zur Aufdeckung, Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten erlaubt ist.

Freiwillig, aber mit Vorteil

Der Kodex ist nicht verpflichtend. Wer ihn jedoch unterzeichnet, kann nach Freigabe durch Kommission und KI-Gremium (AI Board) die Erfüllung der betreffenden AI-Act-Pflichten leichter nachweisen. Ergänzend kündigt die Kommission praxisnahe Leitlinien an, die den Anwendungsbereich weiter klären. Erarbeitet wurde der Kodex von sechs unabhängigen Sachverständigen mit Beteiligung von über 180 Interessengruppen.

Die Menschen in Europa haben ein Recht darauf, zu wissen, ob das, was sie sehen, hören oder lesen, von KI erstellt oder verändert wurde. Transparenz ist, wie wir Vertrauen schützen. (sinngemäß: Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission)

Die Brücke zu ISO 42001

Kennzeichnung ist kein Einzelthema, sondern Teil eines Ganzen: Wer weiß, welche KI-Systeme im Unternehmen laufen, wer sie verantwortet und wie ihre Ausgaben behandelt werden, erfüllt Transparenzpflichten fast nebenbei. Genau das leistet ein KI-Managementsystem (AIMS) nach ISO/IEC 42001, es macht die Pflichten aus dem AI Act strukturiert und nachweisbar. Ich baue solche Systeme so auf, dass sie im Betrieb funktionieren, und prüfe vorab, ob Ihre Kennzeichnung trägt.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie als Anbieter oder Betreiber gelten und welche Kennzeichnung für Ihre KI nötig ist: In einem kurzen Erstgespräch ordnen wir Ihre Systeme ein. Quelle: Europäische Kommission, Pressemitteilung IP/26/1328 vom 10. Juni 2026.

Teilen: LinkedIn E-Mail

Häufige Fragen

Ist der Code of Practice verpflichtend?+

Nein, er ist freiwillig. Die zugrunde liegenden Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act gelten jedoch ab dem 2. August 2026 verbindlich. Wer den Kodex unterzeichnet, kann die Erfüllung dieser Pflichten leichter nachweisen.

Ab wann muss ich KI-Inhalte kennzeichnen?+

Die Transparenzpflichten des AI Act (Artikel 50) gelten ab dem 2. August 2026, unabhängig davon, ob Ihre KI als hochriskant eingestuft ist.

Bin ich als Mittelständler überhaupt betroffen?+

Wenn Sie generative KI einsetzen, die nach außen sichtbar wird, etwa einen Chatbot oder KI-generierte Inhalte, sind Sie als Betreiber betroffen. Die meisten Unternehmen sind Betreiber, nicht Anbieter.

Muss ich wirklich jeden KI-Text kennzeichnen?+

Nein. Die Kennzeichnungspflicht zielt auf Deepfakes und auf KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, die ohne menschliche bzw. redaktionelle Kontrolle veröffentlicht werden. Beim Chatbot gilt: Der Hinweis auf die KI ist immer nötig.

Wie kennzeichne ich KI-Inhalte konkret?+

Die EU stellt im Code of Practice ein offizielles, frei nutzbares Icon bereit: „AI GENERATED“ für vollständig KI-erzeugte und „AI MODIFIED“ für teilweise KI-veränderte Inhalte. Es wird gut sichtbar platziert, bei Bildern und Videos etwa oben rechts, bei Texten nahe der Überschrift, bei reinem Audio als hörbarer Hinweis, spätestens beim ersten Kontakt.

Was hat ISO 42001 mit der Kennzeichnung zu tun?+

ISO/IEC 42001 ist die Norm für KI-Managementsysteme. Sie sorgt dafür, dass Sie wissen, welche KI Sie einsetzen und wie deren Ausgaben behandelt werden, damit werden Transparenzpflichten wie die Kennzeichnung strukturiert erfüllbar und nachweisbar.

Autor & fachliche Prüfung: Lars Zimmermann · ISO/IEC 42001 Senior Lead Auditor & ISO/IEC 27001 Lead Auditor (PECB)

Auditor mit Stallgeruch, Geschäftsführer eines produzierenden Mittelständlers, der KI-Managementsysteme und Informationssicherheit prüft und aufbaut. Mehr über mich.

Stand: 12. Juni 2026. Inhalt nach bestem Wissen recherchiert und fachlich geprüft; ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen & weiterführend

Konkrete Fragen zu Ihrem Fall?

Im kostenlosen 15-Minuten-Erstgespräch ordnen wir Ihren Stand zu ISO 42001, ISO 27001 und dem EU AI Act ein, ehrlich und ohne Verkaufsdruck.

Weiterlesen