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Audit-Praxis 8 Min. Lesezeit· von Lars Zimmermann

80 Prozent mit KI-Testat bis 2030: Geprüft von wem?

Die Bundesregierung will bis 2030 bei 80 % der KI-Nutzer Testate oder Zertifikate sehen. Wer prüft und wogegen, sagt sie nicht. Drei Fragen an jeden Nachweis.

Kurz gesagt

Ein KI-Testat ist nur so viel wert wie sein Maßstab, sein Prüfer und sein Bericht. Das Ziel der Bundesregierung, dass 2030 mindestens 80 Prozent der KI-nutzenden Unternehmen Testate, Zertifikate oder andere Sicherheitsprüfungen haben, nennt keines der drei. Fragen Sie deshalb bei jedem Nachweis: Nach welchem Maßstab? Wer hat den Prüfer zugelassen? Wer bekommt den Bericht?

Am 2. November 2026 hat die KI-Taskforce der Bundesregierung ihren Ergebnisbericht vorgelegt: „Deutschland als KI-Nation 2030“. Auf Seite 18 steht eine Zahl, die bald in Ihrem Postfach landen wird, sobald die ersten Anbieter sie entdecken. Mindestens 80 Prozent der Unternehmen, die KI nutzen, sollen 2030 Testate, Zertifikate oder andere technische Sicherheitsprüfungen ihrer KI-Systeme haben.

Ich halte das Ziel für richtig. Wer KI im Betrieb einsetzt, sollte belegen können, dass jemand hingesehen hat. Mich stört etwas anderes. Auf 39 Seiten steht nicht, wer prüft, nach welchem Maßstab und wer den Prüfer zulässt. Eine Quote ohne Maßstab ist eine Einladung. Für jeden, der ein Testat aus dem Baukasten verkaufen will.

Was auf Seite 18 steht, und was nicht

Die Zahl steht in einer Tabelle mit Kennzahlen zur Sicherheit. Kennzahl S.1 lautet „Anteil KI-nutzender Unternehmen mit vorhandenen Testaten, Zertifikaten oder anderen technischen Sicherheitsprüfungen ihrer KI-Systeme“, Zielwert mindestens 80 Prozent. Einen Ausgangswert nennt die Tabelle nicht. Sie sagt also nicht, wie weit der Weg ist.

Direkt darunter stehen zwei Nachbarn, die genauso viel über Ihren Betrieb sagen. S.2 will, dass ein schwerer KI-Vorfall im Mittel spätestens 72 Stunden nach der Feststellung bei „der zuständigen nationalen Meldestelle“ ankommt. Welche Stelle das ist, steht dort nicht. S.5 will, dass ebenfalls 80 Prozent der KI-nutzenden Unternehmen ihre KI systematisch nach Risiko bewerten und einstufen. Die Reihenfolge in der Praxis ist übrigens umgekehrt: erst das Risiko, dann die Prüfung. Wer nicht weiß, was schiefgehen kann, weiß auch nicht, was er prüfen lassen soll.

Wie verbindlich das alles ist, sagt der Bericht selbst. Auf Seite 10 steht, die Zielwerte dienten der strategischen Konkretisierung, sie begründeten keine Finanzierungsentscheidungen und seien keine Vorgabe etwa für Länder und Kommunen. Auf Seite 11 heißen sie indikativ. Niemand muss also morgen ein Testat vorlegen. Die Zahl wirkt trotzdem. Ich rechne damit, dass sie in Ausschreibungen, Förderaufrufen und Vertriebsfolien auftaucht, lange bevor 2030 ist.

Verwechseln Sie sie nicht mit dem anderen 80-Prozent-Ziel. Die Seite der Bundesregierung zum Digital-Gipfel 2026 nennt als Beispiel, dass bis 2030 mindestens 80 Prozent der Großunternehmen KI einsetzen sollen. Das ist eine Quote für die Nutzung. Die Quote auf Seite 18 betrifft die Prüfung.

Nachgezählt: null Mal ISO, null Mal Akkreditierung

Eine Behauptung, dass etwas fehlt, prüft man durch Zählen. Ich habe den Volltext des Berichts durchsucht. „ISO“ kommt null Mal vor. „Akkreditierung“ null Mal, „Zertifizierungsstelle“ null Mal, „Audit“ null Mal, „Prüfer“ ebenfalls null Mal. Das Wort „Testat“ steht genau einmal im Bericht, in der Kennzahl S.1. „Norm“ taucht zweimal auf, beide Male als Teil von Normungsgremien, nie als Name einer bestimmten Norm.

Die KI-Verordnung kommt zweimal vor, einmal mit ihrem deutschen und einmal mit ihrem englischen Namen. Beide Stellen betreffen Sicherheitsbehörden. Auf Seite 17 sollen für wiederkehrende Fälle wie Biometrie und Forensik standardisierte Module der Konformitätsbewertung genutzt werden, statt jede Anwendung einzeln zu prüfen. Für den Betrieb, der KI im Einkauf, in der Qualitätsprüfung oder im Personalwesen einsetzt, steht dort nichts.

Für kleine und mittlere Unternehmen kündigt Seite 33 an, man prüfe die Bereitstellung von KI-Compliance-Baukästen, Blueprints und Referenzlösungen. Geprüft wird also, ob es die Baukästen geben soll. Was ein Baukasten taugt, prüft niemand.

Damit fällt unter „Testate, Zertifikate oder andere technische Sicherheitsprüfungen“ alles Mögliche. Ein Zertifikat einer akkreditierten Stelle zählt. Ein Penetrationstest zählt. Eine Selbstauskunft des Anbieters, die er Testat nennt, zählt nach dem Wortlaut vermutlich auch. Ob eine interne Prüfung als „andere technische Sicherheitsprüfung“ gilt, lässt der Bericht offen.

Drei Wörter, drei verschiedene Dinge

Im Alltag werden Testat, Zertifikat und Prüfung durcheinandergeworfen. Für die Frage, was Ihnen ein Nachweis bringt, lohnt die Trennung.

  • Zertifikat: Eine Zertifizierungsstelle bestätigt, dass ein Managementsystem die Anforderungen einer Norm erfüllt. Die Anforderungen an die Stelle selbst stehen in ISO/IEC 17021-1. Für KI-Managementsysteme nach ISO/IEC 42001 legt ISO/IEC 42006:2025 zusätzliche Anforderungen fest. Die Stelle wird akkreditiert, in Deutschland von der DAkkS.
  • Testat: Eine schriftliche Bestätigung, dass jemand einen Sachverhalt geprüft hat. Was sie wert ist, steht im Auftrag: wer prüft, wogegen und wie tief. Ein Testat ohne genannten Maßstab bestätigt vor allem, dass jemand unterschrieben hat.
  • Technische Sicherheitsprüfung: Penetrationstest, Red Teaming, Robustheitstest, Prüfung auf Datenabfluss. Sie liefert Befunde zu einem bestimmten System in einer bestimmten Version an einem bestimmten Tag. Über das Managementsystem darum herum sagt sie nichts.

Ein Zertifikat sagt also etwas über die Organisation, eine technische Prüfung etwas über ein einzelnes KI-System. Beides hat seinen Platz. Gefährlich wird es, wenn das eine als das andere verkauft wird. Ein bestandener Penetrationstest belegt keine Steuerung der Risiken. Ein ISO-Zertifikat belegt keinen sicheren Chatbot.

Bei einem Zertifikat können Sie selbst nachsehen, ob es eines ist. ISO/IEC 17021-1 legt in Abschnitt 8.2.2 fest, was ein Zertifizierungsdokument ausweisen muss. Dazu gehören der Name und Standort des zertifizierten Kunden, das Datum der Erteilung und das Ablaufdatum, eine eindeutige Kennung, die Norm samt Ausgabestand, der Geltungsbereich nach Tätigkeiten, Produkten und Leistungen sowie Name und Anschrift der Zertifizierungsstelle. Fehlt einer dieser Punkte, fragen Sie nach. Fehlt der Geltungsbereich, halten Sie ein schönes Blatt Papier in der Hand.

Drei Fragen an jedes Testat

Ich stelle jedem Nachweis, der mir vorgelegt wird, dieselben drei Fragen. Sie kosten fünf Minuten und trennen schnell, was trägt.

Erstens: Nach welchem Maßstab? ISO 19011:2026 nennt das die Auditkriterien (3.8), also die Anforderungen, gegen die Nachweise verglichen werden. Ein Befund ist laut 3.11 das Ergebnis genau dieses Vergleichs. Ohne Kriterien gibt es deshalb keinen Befund. Ein Testat ohne genannten Maßstab hat nichts verglichen. Es hat beschrieben.

  • Schwache Antwort: „Wir haben das System umfassend auf Sicherheit geprüft.“
  • Schwache Antwort: „Geprüft nach den Vorgaben der KI-Verordnung.“ Welche Artikel, für welche Rolle, für welches System?
  • Belastbare Antwort: „Geprüft gegen ISO/IEC 42001:2023 samt Anhang A, Geltungsbereich Bewerbervorauswahl, Version 3.2, Stichprobe aus 40 Entscheidungen im Mai.“

Zweitens: Wer hat den Prüfer zugelassen? Bei einem Zertifikat ist die Kette klar: Akkreditierungsstelle, Zertifizierungsstelle, Auditor. Bei einem Testat gibt es diese Kette oft nicht. Dann zählt, wer prüft und ob er unabhängig ist. ISO 19011 macht die Unabhängigkeit zum Grundsatz (4.6): Wer auditiert, soll von der geprüften Tätigkeit unabhängig sein, wo immer das praktikabel ist, und in jedem Fall ohne Voreingenommenheit und ohne Interessenkonflikt arbeiten. Prüft der Anbieter sein eigenes Produkt, ist das ein Werkstest. Kann nützlich sein. Ein unabhängiges Testat ist es nicht.

Drittens: Wer bekommt den Bericht? Eine Zertifizierungsstelle muss dem Kunden für jedes Audit einen schriftlichen Bericht liefern (ISO/IEC 17021-1, 9.4.8.1). Das Zertifikat ist die Zusammenfassung. Die Substanz steht im Bericht, mit den Feststellungen und dem, was offen blieb. Von Ihrem Lieferanten sehen Sie meistens nur das Zertifikat. Fragen Sie nach dem Bericht oder wenigstens nach den offenen Feststellungen. Bekommen Sie gar nichts, wissen Sie auch etwas.

Ein Gedankenspiel dazu. Ein Anbieter für KI in der Bewerbervorauswahl schickt Ihnen ein Testat mit Siegel. Darin steht, das System sei „geprüft und sicher“. Kein Maßstab, kein Geltungsbereich, keine Version, unterschrieben von einer Beratung, die das System mit aufgebaut hat. Nach der Formulierung auf Seite 18 könnte dieses Blatt in die 80 Prozent zählen. Nach den drei Fragen trägt es nichts.

Was die KI-Verordnung selbst verlangt

Jetzt der Teil, der viele überrascht. Auch die KI-Verordnung verlangt für die meisten Hochrisiko-Systeme kein Testat eines Dritten. Art. 43 Abs. 2 schreibt für die Systeme aus Anhang III Nummern 2 bis 8 eine Konformitätsbewertung auf Grundlage einer internen Kontrolle nach Anhang VI vor, ohne Beteiligung einer notifizierten Stelle. Darunter fällt etwa KI für die Einstellung und Auswahl von Personal (Anhang III Nummer 4).

Eine notifizierte Stelle ist nach Art. 43 Abs. 1 nur bei biometrischen Systemen aus Anhang III Nummer 1 zwingend, und auch dort nur, wenn der Anbieter keine harmonisierten Normen oder gemeinsamen Spezifikationen anwendet oder sie nur teilweise anwendet. Die Pflicht zur Bewertung trifft den Anbieter. Als Betreiber bekommen Sie am Ende eine EU-Konformitätserklärung des Anbieters (Art. 47), keinen Prüfbericht eines Dritten.

Für die Quote auf Seite 18 heißt das: Ein großer Teil der künftigen Prüfungen wird intern sein, und das ist rechtlich in Ordnung. Umso wichtiger wird, dass Sie eine interne Prüfung von einer bloßen Behauptung unterscheiden können.

Das ist auch eine gute Nachricht für Sie. Eine interne Prüfung kann belastbar sein. Ein internes Audit nach ISO/IEC 42001 (Abschnitt 9.2) mit festen Kriterien, echten Nachweisen und einem Prüfer, der nicht seine eigene Arbeit prüft, trägt mehr als ein Hochglanz-Testat ohne Maßstab. Für die Quote müssen Sie kein Siegel kaufen. Sie müssen zeigen können, wogegen Sie geprüft haben, wer geprüft hat und was dabei herauskam.

Was ich an Ihrer Stelle jetzt tun würde

Die Quote zielt auf 2030. Fragen von Kunden, Versicherern und Auftraggebern nach Nachweisen kommen erfahrungsgemäß früher. Ich würde mit einer Liste anfangen, nicht mit einem Auftrag.

  • Schreiben Sie auf, welche KI-Systeme Sie nutzen, selbst gebaut und eingekauft, auch die KI-Funktion im ERP und im Bewerberportal.
  • Bewerten Sie je System, was schiefgehen kann und wen es trifft. Das ist Kennzahl S.5, und ohne dieses Risikobild prüft jede Prüfung das Falsche.
  • Notieren Sie je System, welcher Nachweis vorliegt: Zertifikat, Testat, Prüfbericht oder nichts.
  • Stellen Sie jedem Nachweis die drei Fragen: Maßstab, Zulassung des Prüfers, Empfänger des Berichts.
  • Fordern Sie von Ihren KI-Lieferanten den Bericht an, nicht nur das Deckblatt.
  • Legen Sie fest, wer bei Ihnen intern prüft und wessen Arbeit er dabei nicht prüfen darf.

Bietet Ihnen in den nächsten Monaten jemand ein „KI-Testat nach den Zielen der Bundesregierung“ an, wissen Sie jetzt, was Sie fragen. Die Bundesregierung hat keinen Maßstab festgelegt. Wer so wirbt, verkauft Ihnen seinen eigenen.

Zur Einordnung, weil die Frage regelmäßig kommt: Ich bin Auditor und keine Zertifizierungsstelle. Ich mache interne Audits und Gap-Analysen nach ISO/IEC 42001 und ISO/IEC 27001. Ein Zertifikat stellt am Ende eine akkreditierte Zertifizierungsstelle aus. Genau diese Trennung ist der Kern dieses Textes. Wer prüft, wogegen und für wen: Das gehört auf jedes Blatt, das sich Testat nennt.

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Häufige Fragen

Muss mein Unternehmen bis 2030 ein KI-Testat haben?+

Nein. Die 80 Prozent sind ein indikativer Zielwert aus dem Bericht „Deutschland als KI-Nation 2030“, der laut Bericht keine Vorgabe begründet. Pflichten ergeben sich aus der KI-Verordnung. Sie verlangt für die meisten Hochrisiko-Systeme eine Konformitätsbewertung durch den Anbieter auf Grundlage einer internen Kontrolle.

Was ist der Unterschied zwischen Testat und Zertifikat?+

Ein Zertifikat stellt eine akkreditierte Zertifizierungsstelle für ein Managementsystem aus, nach den Regeln von ISO/IEC 17021-1 und für KI zusätzlich ISO/IEC 42006. Ein Testat ist eine Bestätigung eines Prüfers über einen Sachverhalt. Was es wert ist, hängt an Maßstab, Prüfer und Bericht.

Zählt eine interne Prüfung als Sicherheitsprüfung?+

Der Bericht der Bundesregierung lässt das offen. Die KI-Verordnung sieht für Hochrisiko-Systeme aus Anhang III Nummern 2 bis 8 ausdrücklich eine interne Kontrolle vor (Art. 43 Abs. 2). Belastbar wird eine interne Prüfung durch feste Kriterien, Nachweise und einen Prüfer, der nicht seine eigene Arbeit prüft.

Woran erkenne ich ein echtes ISO-42001-Zertifikat?+

Es nennt nach ISO/IEC 17021-1, Abschnitt 8.2.2, unter anderem den zertifizierten Kunden, Erteilungs- und Ablaufdatum, eine eindeutige Kennung, die Norm mit Ausgabestand, den Geltungsbereich und die Zertifizierungsstelle. Ob die Stelle für diese Norm akkreditiert ist, zeigt das Verzeichnis der Akkreditierungsstelle, in Deutschland der DAkkS.

Autor & fachliche Prüfung: Lars Zimmermann · ISO/IEC 42001 Senior Lead Auditor & Senior Lead Implementer · ISO/IEC 27001 Lead Auditor & Lead Implementer (PECB)

Auditor mit Stallgeruch, Geschäftsführer eines produzierenden Mittelständlers, der KI-Managementsysteme und Informationssicherheit prüft und aufbaut. Autor von „Stallgeruch“. Qualifikation auf Credly verifizieren · Mehr über mich.

Stand: 04. November 2026. Inhalt nach bestem Wissen recherchiert und fachlich geprüft; ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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