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Audit-Praxis 9 Min. Lesezeit· von Lars Zimmermann

KI-Dienstleister prüfen: 20 Fragen vor der Unterschrift

Wer einen KI-Dienstleister einkauft, kauft dessen Governance mit. 20 Fragen in vier Blöcken, jede mit der Normstelle daneben, die sie trägt.

Kurz gesagt

Ein Fragenkatalog ersetzt kein Audit, er bereitet es vor. Die 20 Fragen decken vier Blöcke ab: Wer ist welche Rolle, woher kommen die Daten, was passiert bei einer Modelländerung, und was bekommen Sie schriftlich. Jede Frage hängt an einer Anhang-A-Maßnahme der ISO/IEC 42001 oder an einem Artikel der KI-Verordnung.

Wer einen KI-Dienstleister einkauft, kauft dessen Governance mit. Das klingt nach einem Satz für eine Folie, hat aber eine sehr handfeste Seite: Wenn der Anbieter sein Modell wechselt, ändert sich Ihr Ergebnis. Wenn seine Trainingsdaten ein Problem haben, haben Sie es auch. Und wenn er Ihren Namen auf das System schreibt, kann aus Ihnen im Sinne der KI-Verordnung ein Anbieter werden, ohne dass jemand bei Ihnen im Haus eine Zeile Code geschrieben hat. Die folgenden zwanzig Fragen stelle ich, bevor unterschrieben wird. Sie sind absichtlich unbequem.

Wofür dieser Katalog gut ist, und wofür nicht

Ich habe an anderer Stelle geschrieben, dass ein Selbstauskunftsbogen ein guter Filter und ein schlechter Nachweis ist. Das gilt weiter, und dieser Katalog widerspricht dem nicht. Er ist ein Filter. Seine Aufgabe ist es, Ihnen vor dem ersten Termin zu sagen, wo Sie hinsehen müssen, und Ihnen nach dem Rücklauf zu zeigen, ob ein Termin überhaupt lohnt.

Der Unterschied liegt darin, was Sie mit den Antworten machen. Wer sie abheftet, hat eine Sammlung von Behauptungen. Wer sie als Prüfplan liest, hat für jeden Punkt eine Erwartung, gegen die er im Termin etwas halten kann. Genau dafür steht hinter jeder Frage die Normstelle, die sie trägt.

Block 1: Wer ist eigentlich wer?

Die Rollenfrage steht am Anfang, weil sie über alles Weitere entscheidet. Und sie ist tückischer, als sie aussieht, denn dasselbe Wort meint in zwei Regelwerken zwei verschiedene Dinge. Die deutsche Fassung der ISO/IEC 42001 betitelt die Maßnahme A.10.3 mit „Anbieter“ und meint damit Ihren Lieferanten. Die KI-Verordnung nennt in Artikel 3 Nummer 3 den Hersteller „Anbieter“. Wenn in einer Besprechung alle vom Anbieter reden, lohnt die Rückfrage, wer gemeint ist.

Das ist keine Wortklauberei, sondern hat eine teure Folge. Artikel 25 der KI-Verordnung beschreibt, unter welchen Umständen ein Händler, ein Einführer oder ein Betreiber selbst als Anbieter eines Hochrisiko-Systems gilt, etwa wenn er das System unter eigenem Namen weitergibt oder seine Zweckbestimmung ändert. Genau das passiert im Mittelstand nicht in der IT-Abteilung, sondern im Marketing: Ein zugekauftes Werkzeug bekommt einen hauseigenen Namen, ein eigenes Logo, eine eigene Oberfläche. Damit ist die Rollenfrage neu gestellt, und niemand hat sie bemerkt. Artikel 26 legt daneben fest, was ein Betreiber ohnehin schuldet, unter anderem die menschliche Aufsicht und die Nutzung nach Betriebsanleitung. Wer nicht weiß, in welcher der beiden Rollen er steht, weiß auch nicht, welche der beiden Pflichtenlisten für ihn gilt.

FrageWarum sie zähltFundstelle
Sind Sie Anbieter, Betreiber oder Händler des Systems, das Sie uns liefern?Die Rolle entscheidet über die Pflichten. Wer sie nicht benennen kann, hat sie nicht geprüft.Art. 3, Art. 25 und Art. 26 KI-VO
Setzen Sie ein fremdes Modell ein, und wenn ja, welches in welcher Version?Sehr viele Dienste sind eine Oberfläche vor einem fremden Modell. Das ist in Ordnung, muss aber auf dem Tisch liegen.ISO/IEC 42001, A.10.3
Erscheint das System unter Ihrem Namen oder unter unserem?Wer ein System unter eigenem Namen in Verkehr bringt, kann selbst zum Anbieter werden. Das passiert im Marketing, nicht in der IT.Art. 25 KI-VO
Wen beauftragen Sie weiter, und in welchem Land sitzt derjenige?Die Kette endet nicht bei Ihrem Vertragspartner. Unterauftragnehmer gehören auf den Tisch, bevor unterschrieben wird.ISO/IEC 42001, A.10.3
Wer ist bei Ihnen namentlich für KI verantwortlich, und was darf diese Person entscheiden?Eine Rolle ohne Namen ist keine Rolle. Eine Rolle ohne Befugnis ist ein Briefkasten.ISO/IEC 42001, A.3.2

Block 2: Woher kommen die Daten?

Dieser Block ist der, bei dem die Antworten am häufigsten ausweichend werden. Das ist selbst ein Ergebnis. Ein Anbieter, der die Herkunft seiner Trainingsdaten nicht beschreiben kann oder will, sagt Ihnen damit, dass er sie selbst nicht kennt.

Stellen Sie die Datenfrage außerdem zweimal, einmal für das Training und einmal für den Betrieb. Das sind zwei verschiedene Datenströme mit zwei verschiedenen Risiken. Beim Training geht es um Rechte, Repräsentativität und Verzerrungen. Im Betrieb geht es um Ihre eigenen Eingaben: Wo landen sie, wer sieht sie, wie lange bleiben sie liegen. Viele Anbieter beantworten die eine Frage ausführlich und die andere gar nicht, und meistens ist es die zweite, die Ihnen näher an der Haut sitzt.

FrageWarum sie zähltFundstelle
Womit wurde das Modell trainiert, und auf welcher Grundlage durften Sie diese Daten nutzen?Ohne Herkunft keine Aussage über Rechte, Qualität oder Verzerrungen.ISO/IEC 42001, A.7.3 und A.7.5
Fließen unsere Eingaben in Ihr Training, und wie schalten wir das ab?Die Antwort steht selten im Angebot und fast immer in den Nutzungsbedingungen. Sie gehört in den Vertrag.ISO/IEC 42001, A.7.2
Wo liegen die Daten, in welchem Land, bei welchem Betreiber?Der Serverstandort ist eine Teilantwort. Interessant ist, wer Zugriff hat und welchem Recht er unterliegt.ISO/IEC 42001, A.4.2
Wie lange speichern Sie Eingaben und Ausgaben, und wie weisen Sie die Löschung nach?Die Löschung am Auftragsende ist der Punkt, an dem später gestritten wird.Art. 28 DSGVO
Welche Datenqualität sagen Sie zu, und woran messen Sie sie?Zusagen ohne Messgröße sind Absichtserklärungen.ISO/IEC 42001, A.7.6

Block 3: Was passiert, wenn sich das Modell ändert?

Das ist der Block, den klassische Lieferantenfragebögen nicht kennen, weil er bei herkömmlicher Software kein Thema war. Ein KI-Dienst kann sein Verhalten ändern, ohne dass jemand einen Vertrag anfasst: neues Modell im Hintergrund, neuer Systemprompt, andere Version. Ihre Abnahme war dann eine Momentaufnahme.

FrageWarum sie zähltFundstelle
Wer bei Ihnen entscheidet über einen Modellwechsel?Wenn die Antwort „der Vorlieferant“ lautet, haben Sie zwei Ebenen ohne Kontrolle.ISO/IEC 42001, A.6.2
Werden wir vor einem Wechsel informiert, und mit welcher Frist?Ohne Vorlauf können Sie nicht nachtesten. Ohne Frist ist die Zusage wertlos.ISO/IEC 42001, A.6.2
Lässt sich im Nachhinein feststellen, welche Version an einem bestimmten Tag geantwortet hat?Was Sie nicht reproduzieren können, können Sie nicht nachweisen. Das ist der Kern jeder späteren Klärung.Art. 12 KI-VO, ISO/IEC 42001 A.6.2
Wie prüfen Sie vor einem Wechsel, dass sich das Verhalten nicht verschlechtert?Ein Anbieter ohne Regressionstest verschiebt sein Risiko zu Ihnen.ISO/IEC 42001, A.6.2
Was geschieht bei einem Wechsel mit unseren Einstellungen und Prompts?Konfigurationen sind Ihr Arbeitsergebnis. Sie sollten einen Wechsel überleben.ISO/IEC 42001, A.9.2

Block 4: Was bekommen Sie schriftlich?

Am Ende zählt, was Sie in der Hand haben, wenn der freundliche Ansprechpartner das Unternehmen wechselt. Dieser Block fragt nach Unterlagen, nicht nach Aussagen.

FrageWarum sie zähltFundstelle
Gibt es eine Systemdokumentation für Nutzende, und was steht darin über Grenzen und bestimmungsgemäße Nutzung?Ohne diese Unterlage können Sie Ihre eigenen Leute nicht einweisen.ISO/IEC 42001, A.8.2
Haben Sie eine Folgenabschätzung für dieses System, und dürfen wir sie einsehen?Wer die Auswirkungen nie bewertet hat, kennt seine eigenen Risiken nicht.ISO/IEC 42001, A.5.2
Welche bekannten Grenzen und Fehlerfälle nennen Sie uns von sich aus?Ein Anbieter, der keine Grenzen kennt, hat nicht gemessen. Ehrliche Grenzen sind ein Gütezeichen.ISO/IEC 42001, A.8.2
Was steht im Auftragsverarbeitungsvertrag zur Löschung und zum Nachweis der Löschung?Der Vertrag ist die Pflicht. Das Nachhalten ist auch die Pflicht.Art. 28 DSGVO
Räumen Sie uns ein Prüfrecht ein, und was genau dürfen wir prüfen?Ohne vereinbartes Prüfrecht ist ein Audit eine Bitte. Die Verordnung sieht dieses Recht ausdrücklich vor.Art. 28 Abs. 3 DSGVO

Wie Sie die Antworten lesen

Der Katalog misst nicht nur den Inhalt, sondern auch das Verhalten. Drei Muster sind aussagekräftiger als die meisten Einzelantworten.

  • Die Geschwindigkeit. Wer für Rollen, Unterauftragnehmer und Löschkonzept mehr als zwei Wochen braucht, hat diese Unterlagen nicht, sondern erstellt sie gerade für Sie.
  • Der Verweis auf Vertraulichkeit. Bei Trainingsdaten ist er manchmal berechtigt. Bei der eigenen Rolle, bei Unterauftragnehmern und beim Änderungsverfahren ist er eine Ausrede.
  • Die Antwort, die auf Ihre Frage nicht passt. Wenn Sie nach dem Änderungsverfahren fragen und ein Zertifikat bekommen, ist das ein Befund, kein Missverständnis.

Ein schlechter Rücklauf heißt übrigens nicht automatisch: Finger weg. Er heißt: Verhandlungsmasse. Jede Lücke, die der Katalog aufdeckt, können Sie in den Vertrag schreiben, solange noch nicht unterschrieben ist. Keine Auskunft zum Änderungsverfahren wird zur Informationspflicht mit Frist. Kein Löschnachweis wird zur Löschbestätigung in Textform. Kein Prüfrecht wird zum vereinbarten Prüfrecht. Nach der Unterschrift ist dieselbe Lücke nur noch ein Ärgernis, das Sie drei Jahre begleitet.

Und eine Sache noch, die im Einkauf oft untergeht: Diese zwanzig Fragen sind kein Misstrauensvotum. Ein Anbieter mit sauberer Governance beantwortet sie in einer Stunde und freut sich, dass endlich jemand fragt. Die Fragen trennen nicht Gute von Bösen, sie trennen Vorbereitete von Unvorbereiteten.

Wenn Sie die Antworten haben und jemanden brauchen, der sie gegen die Wirklichkeit hält: Genau das ist ein Second-Party-Audit, und genau das mache ich für Sie.

Lieferantenaudit ansehen

Ein letzter Hinweis zur Reihenfolge. Schicken Sie den Katalog nicht an alle Ihre Dienstleister gleichzeitig. Fangen Sie bei denen an, deren Ausfall Sie am teuersten zu stehen kommt, und arbeiten Sie sich nach unten. Wie Sie diese Rangfolge bilden, habe ich getrennt beschrieben.

Rechnen Sie damit, dass dieser Katalog altert. Vor zwei Jahren hätte niemand nach dem Änderungsverfahren für ein Modell gefragt, weil kaum jemand eines eingekauft hat. In zwei Jahren werden Fragen dazukommen, die heute noch niemand stellt. Nehmen Sie die zwanzig als Grundgerüst und schreiben Sie nach jedem Lieferantengespräch die eine Frage dazu, die Ihnen im Termin gefehlt hat. Ein Katalog, der mit der Praxis wächst, ist nach einem Jahr mehr wert als jede Vorlage, die Sie irgendwo herunterladen.

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Häufige Fragen

Ersetzt ein Fragenkatalog das Lieferantenaudit?+

Nein. Ein ausgefüllter Katalog ist eine Behauptung des Anbieters über sich selbst. Er ist ein guter Filter vor dem Termin und ein schlechter Nachweis danach. Seine Aufgabe ist es, dem Audit ein Ziel zu geben.

Warum steht hinter jeder Frage eine Normstelle?+

Damit Sie die Frage begründen können, wenn jemand zurückfragt, und damit Sie die Antwort später an etwas messen können. Eine Frage ohne Maßstab erzeugt eine Meinung, keine Feststellung.

Was ist der wichtigste Block, wenn die Zeit knapp ist?+

Block 3, die Modelländerung. Rollen und Daten prüfen andere auch. Dass sich das Verhalten eines KI-Dienstes ohne Vertragsänderung ändern kann, übersehen die meisten klassischen Lieferantenfragebögen.

Heißt „Anbieter“ in ISO 42001 und in der KI-Verordnung dasselbe?+

Nein, und das ist eine echte Stolperstelle. Die deutsche Fassung der ISO/IEC 42001 betitelt A.10.3 mit „Anbieter“ und meint den Lieferanten der Organisation. Die KI-Verordnung nennt in Artikel 3 Nummer 3 den Hersteller „Anbieter“.

Autor & fachliche Prüfung: Lars Zimmermann · ISO/IEC 42001 Senior Lead Auditor & Senior Lead Implementer · ISO/IEC 27001 Lead Auditor & Lead Implementer (PECB)

Auditor mit Stallgeruch, Geschäftsführer eines produzierenden Mittelständlers, der KI-Managementsysteme und Informationssicherheit prüft und aufbaut. Autor von „Stallgeruch“. Qualifikation auf Credly verifizieren · Mehr über mich.

Stand: 17. August 2026. Inhalt nach bestem Wissen recherchiert und fachlich geprüft; ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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